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Kalthoff & KollegenMitarbeiterstory: Mandanten und Kollegen mit Digitalisierungswissen unterstützen
Unsere Unternehmensberaterin Danica Eykeln absolvierte 2022 eine Fortbildung zur Fachassistentin Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT). Heute erzählt sie euch, wie sie ihr frisch erworbenes Wissen in den...
Kalthoff & Kollegen zum sechsten Mal in Folge Top Steuerberater
Wir freuen uns sehr erneut von unserer erfolgreichen Teilnahme am deutschlandweiten Focus-Money-Steuerberatertest 2023 berichten zu dürfen. Im Rahmen einer empirischen Erhebung...
Kalthoff & Kollegen erhält erneut Arbeitgeber-Preis "Top Job"
Bereits zum zweiten Mal in Folge haben wir den renommierten "Top Job"-Award erhalten, der auf Basis einer anonymen Mitarbeiterbefragung sowie eines Audits der Personalarbeit durch das...
Digitale DATEV-Kanzlei 2021
Mit dem Label „Digitale DATEV-Kanzlei“ werden innovative Kanzleien ausgezeichnet, die einen hohen Digitalisierungsgrad in Ihrer Arbeitsweise erreicht haben. Die Kanzlei muss sich jedes Jahr die Voraussetzungen für den Erhalt dieser Auszeichnung...
KuK:App - Die Mandanten-APP von Kalthoff & Kollegen
Ihr Steuerberater in der Hosentasche! Geht nicht? Doch, geht mit unserer App für Ihr Tablet oder Handy. Ganz gleich ob IOS oder Android, die Bedienung geht einfach von der Hand. Wir haben...
Qualität vor Quantität: Steuerberater von Kalthoff & Kollegen erhalten erneut das DStV-Qualitätssiegel
Bereits seit dem Jahr 2009 erfüllen Kalthoff & Kollegen fortwährend den hohen Qualitätsanspruch vom deutschen Steuerberaterverband ins Leben gerufenen Managementstandards. Mit dem...
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Immobilienverkauf: Haus- und Grundstücksveräußerungen richtig versteuern
Wer sich entschließt, ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück zu veräußern, lässt sich auf ein individuelles Vorhaben ein: Da ganz unterschiedliche Beweggründe zu einem Verkauf führen können und keine Immobilie der anderen exakt gleicht, verläuft jeder Veräußerungsprozess anders. Eines haben aber fast alle Verkäufer gemeinsam...
Einen ausgeben und Steuern sparen: So machen Sie Bewirtungskosten steuerlich geltend
Einer anderen Person Speisen oder Getränke zu spendieren, kann ganz schön kompliziert sein – zumindest im Geschäftsleben. Im Anschluss an die gemeinsame Schlemmerei stellt sich nämlich die Frage, wie die dafür entstandenen Ausgaben steuerlich behandelt werden können. Wer die Kosten absetzen und auf diese Weise...
Fit für die Außenprüfung: Wie sich Ärzte auf den Besuch des Betriebsprüfers vorbereiten können
Die Ankündigung einer Betriebsprüfung dürfte bei so manchem Arztpraxisbetreiber akutes Unwohlsein auslösen. Denn selbst wenn der Mediziner ein gesundes Steuergewissen hat, verursacht eine Außenprüfung durch das Finanzamt meist einen hohen Aufwand, der neben dem stressigen Praxisalltag bewältigt...
Energieeffizient wohnen: So unterstützt der Staat umweltbewusste Sanierer und Häuslebauer
Vom Fensteraustausch über die Heizungsoptimierung bis zur Errichtung eines Energieeffizienzhauses – wer seinen Energieverbrauch der Umwelt oder dem Geldbeutel zuliebe senken möchte, kann sein Vorhaben auf vielen verschiedenen Wegen realisieren. Nur leider sind energetische Maßnahmen wie diese in der Regel mit hohen...
Aktuelles aus Recht und Wirtschaft
26.03.24 | Umschuldung: Gebühr von der neuen Bank rechtens?
Man möchte mit seinem Kredit zu einer neuen Bank wechseln, zum Beispiel, weil dort die Zinsen günstiger sind. Darf nun die alte Bank von der neuen Bank Gebühren für den Wechsel verlangen? Das Landgericht Lübeck sagt: Ja, das geht. Die Frage ist aber auf Bundesebene völlig offen, daher hat es die Revision zum BGH zugelassen.
Wer ein Haus kauft, kennt die Lage: Sie haben einen Kredit bei einer Bank aufgenommen, eine andere Bank bietet jetzt einen besseren Zinssatz und sie schulden um. Für die bisherige Bank ist mit der Umschuldung organisatorischer Aufwand verbunden. Dafür hat die bisherige Bank bis vor einigen Jahren oft Gebühren von ihren Kunden verlangt – bis der Bundesgerichtshof (BGH) dem 2019 einen Riegel vorschob. Seither können die Banken jedenfalls von den Verbrauchern keine Gebühren mehr für die Umschuldung verlangen. In zwei vom Landgericht Lübeck entschiedenen Fällen hat die bisherige Bank die Gebühren aber stattdessen von der neuen Bank verlangt. Die jedoch wehrte sich hiergegen – es liege eine Umgehung des BGH-Urteils vor.
Rechtlich zulässige Reaktion auf BGH-Entscheidung
Das LG Lübeck hat entschieden, dass die bisherige Bank für den organisatorischen Aufwand, den sie wegen der Ablösung des Kredites hatte, eine Gebühr von der neuen Bank verlangen konnte. Ein Verstoß gegen die BGH-Entscheidung liege nicht vor, da keine Gebühr vom Kunden verlangt werde. Es liege auch keine Umgehung dieser Entscheidung vor, sondern nur eine rechtlich zulässige Reaktion hierauf.
Es stehe nicht fest, dass es im Ergebnis auch auf diesem Wege zu einer Belastung der Kunden kommen werde, zum Beispiel über höhere Zinsen. Genauso gut denkbar sei, dass die Banken sich im Laufe der Zeit wechselseitig derartige Gebühren in Rechnung stellen, sich die Gebühren im Ergebnis also wirtschaftlich ohne Auswirkungen für die Kunden neutralisieren. Aber selbst wenn die Gebühren im Ergebnis zu steigenden Zinsen führen würden, könne das Gericht dies – jedenfalls derzeit – nicht ändern. Denn nach geltendem Recht bestehe keine Grundlage, die bisherige Bank an der Gebührenerhebung für die Umschuldung zu hindern.
Potenziell für viele Menschen von Bedeutung
Da die vom Gericht entschiedene Frage auf Bundesebene ungeklärt und potenziell für viele Menschen von Bedeutung ist, hat das Landgericht die Revision zum BGH zugelassen. Das Urteil vom 22.02.2024 (Az. 14 S 69/22) ist noch nicht rechtskräftig.
(LG Lübeck / STB Web)
Artikel vom: 26.03.2024
25.03.24 | Einführung von Transparenzverzeichnissen
Der Bundesrat hat das Krankenhaustransparenzgesetz gebilligt. Vorgesehen ist die Einführung eines Transparenzverzeichnisses, durch das die Bevölkerung über die Qualität von Krankenhäusern informiert werden soll.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 entschieden, gegen das Krankenhaustransparenzgesetz keinen Einspruch einzulegen. Das Gesetz war vom Bundestag am 19. Oktober 2023 beschlossen worden. Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung am 2. Februar 2024 den Vermittlungsausschuss angerufen. Dieser hatte empfohlen, das Gesetz ohne Änderungen zu bestätigen.
Patienten sollen so in die Lage versetzt werden, selbstbestimmte und qualitätsorientierte Auswahlentscheidungen für die gewünschte Behandlung zu treffen.
Das Gesetz kann nun nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten.
In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, in der praktischen Umsetzung oder bei der nächsten Novellierung des Gesetzes dafür zu sorgen, dass das Transparenzverzeichnis tatsächlich alle Kriterien und Informationen enthält, die für Patienten und Angehörige wesentlich sind und dass diese in einer für Laien verständlichen und zugänglichen Weise aufbereitet sind. Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet.
(BR / STB Web)
Artikel vom: 25.03.2024
22.03.24 | Bundesrat stimmt Wachstumschancengesetz zu
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt.
Auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses wurden zahlreiche Änderungen am Gesetz vorgenommen, darunter:
- Einführung einer degressiven Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude in Höhe von 5 Prozent,
- Einführung einer degressiven AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter für 9 Monate,
- auf vier Jahre befristete Anhebung des Verlustvortrags auf 70 Prozent (ohne Gewerbesteuer) sowie,
- Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung.
E-Rechnung im B2B-Bereich ab 2025
Ebenfalls beschlossen wurde die verpflichtende E-Rechnung im B2B-Bereich ab 2025.
Die geplante Klimaschutz-Investitionsprämie ist nicht mehr Teil des Wachstumschancengesetzes.
Das Gesetz hat zum Ziel, mit steuerlichen Investitionsanreizen die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken und soll in der geänderten Fassung zu Entlastungen in Höhe von 3,2 Milliarden Euro führen.
Nachdem Bundestag und Bundesrat dem Änderungsvorschlag des Vermittlungsausschusses nun zugestimmt haben, kann es nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten.
(BR / STB Web)
Artikel vom: 22.03.2024
20.03.24 | Kein Pflegepauschbetrag bei geringfügigen Pflegeleistungen
Pflegende können einen Pflegepauschbetrag nur in Anspruch nehmen, wenn ihre Pflegeleistung 10 Prozent des gesamten pflegerischen Gesamtaufwands übersteigt. Dies hat das Sächsische Finanzgericht mit entschieden.
Im entschiedenen Fall besuchte ein Sohn seine pflegebedürftige Mutter (Pflegestufe III) fünfmal im Jahr für mehrere Tage in einer Einrichtung des betreuten Wohnens und half in dieser Zeit bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen, bei den Mahlzeiten und beim Verlassen der Wohnung. Außerdem unterstütze er seine Mutter in organisatorischen Dingen. Das Finanzamt versagte für das Jahr 2022 einen Pflegepauschbetrag von 1.100 Euro, weil die Pflege nicht über das bei Familienbesuchen Übliche hinausgehe.
Familienbesuche sind keine außergewöhnliche Belastung
Das Finanzgericht bestätigte dies mit Urteil vom 24.1.2024 (Az. 2 K 936/23, rechtskräftig). Für die Inanspruchnahme des Pflegepauschbetrages nach § 33b Abs. 6 EStG müsse die Pflegedauer mindestens 10 Prozent des pflegerischen Zeitaufwandes betragen, um einen Abzug als außergewöhnliche Belastung zu rechtfertigen. Andernfalls könnten in vielen Fällen Familienbesuche, die mit Hilfeleistungen im Haushalt verbunden seien, als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Dies sei nicht Intention des Gesetzgebers.
(Sächsisches FG / STB Web)
Artikel vom: 20.03.2024
20.03.24 | Arbeitgeber muss Kosten für Abschiebung zahlen
Ein Bauunternehmer muss die Kosten für die Abschiebung eines albanischen Staatsangehörigen zahlen, der auf einer Baustelle des Bauunternehmers gearbeitet hat. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Der Kläger betreibt ein Baugewerbe und hatte einen albanischen Staatsangehörigen beschäftigt, obwohl dieser keine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis besaß. Der aus Albanien stammende Mann wurde im März 2023 im Rahmen einer Kontrolle durch den Zoll auf einer Baustelle des Klägers angetroffen. In der Folgezeit wurde er zur Sicherung der Abschiebung in Haft genommen, bis er am 18. April 2023 nach Albanien abgeschoben wurde. Es entstanden Abschiebungskosten in Höhe von rund 6.000 Euro. Der Landkreis verlangte mittels Bescheid von dem Bauunternehmer als Arbeitgeber die Erstattung dieser Kosten.
Das Verwaltungsgericht wies die hiergegen gerichtete Klage des Bauunternehmers mit Urteil vom 27.2.2024 (Az. 1 K 859/23.KO) ab. Der Kläger, so die Koblenzer Richter, hafte aufgrund der Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes für die Kosten der Abschiebung, weil die Ausübung der Erwerbstätigkeit nicht erlaubt gewesen sei. Der Kläger müsse auch die Kosten der Abschiebungshaft zahlen, da die angeordnete Sicherungshaft rechtmäßig gewesen sei.
(VG Koblenz / STB Web)
Artikel vom: 20.03.2024
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