Willkommen bei Kalthoff & Kollegen

Theoretisches Wissen mit praktischen Erfahrungen verbinden
Katharina Schmehl zählt zu unseren Nachwuchstalenten und absolviert ein ausbildungsintegriertes duales Studium. Heute verrät sie, weshalb sie sich für diesen Ausbildungsweg entschieden hat und was ihr an der Arbeit...

Unsere Kanzlei wächst – und bleibt sich treu
Wir freuen uns sehr, Ihnen eine wunderbare Entwicklung in unserer Kanzlei bekanntzugeben: Seit dem 01. Januar 2025 gehört Steuerberaterin Nadine Will offiziell zur Partnerschaft von Kalthoff & Kollegen...

Kalthoff & Kollegen spenden 50 Trösteteddys an das DRK in Rheinberg
Eine Verletzung, Schmerzen, ein Rettungswagen mit Blaulicht und unbekannte Erwachsene: Bei diesem Szenario können es Kinder es schnell mit der Angst zu tun bekommen. Gut, wenn dann...

Kalthoff & Kollegen zum achten Mal in Folge Top Steuerberater
Wir freuen uns sehr erneut von unserer erfolgreichen Teilnahme am deutschlandweiten Focus-Money-Steuerberatertest 2025 berichten zu dürfen. Im Rahmen einer empirischen Erhebung...

Digitale DATEV-Kanzlei 2021
Mit dem Label „Digitale DATEV-Kanzlei“ werden innovative Kanzleien ausgezeichnet, die einen hohen Digitalisierungsgrad in Ihrer Arbeitsweise erreicht haben. Die Kanzlei muss sich jedes Jahr die Voraussetzungen für den Erhalt dieser Auszeichnung...

KuK:App - Die Mandanten-APP von Kalthoff & Kollegen
Ihr Steuerberater in der Hosentasche! Geht nicht? Doch, geht mit unserer App für Ihr Tablet oder Handy. Ganz gleich ob IOS oder Android, die Bedienung geht einfach von der Hand. Wir haben...
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Datenzugriff der Finanzverwaltung
Das Finanzamt darf bei Prüfungen Einblick in Ihre digitalen Geschäftsunterlagen nehmen. Gemeint sind vor allem die Daten aus der Finanzbuchhaltung, der Lohnbuchhaltung, der Anlagenbuchhaltung sowie aus elektronischen Kassensystemen. Auch Vor- und Nebensysteme (zum Beispiel Warenwirtschaft) können dazugehören, wenn dort Geschäftsvorfälle...

Finanzspritze vom Chef: Steuerlicher Umgang mit Arbeitgeberdarlehen
Von der Erfüllung eines lang gehegten Wunsches über das Tätigen einer zukunftsträchtigen Investition bis hin zur Bewältigung einer finanziellen Notsituation: Viele Vorhaben lassen sich nur umsetzen, wenn ausreichende Geldreserven vorhanden sind. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, besteht allerdings noch die Möglichkeit, sich die fehlenden Moneten zu leihen. Sollten darlehensbeantragende...

Erwachsene Kinder: Wie Sie Ihren volljährigen Nachwuchs in der Steuererklärung berücksichtigen
Das Erreichen des 18. Lebensjahres ist sowohl für das betreffende Geburtstagskind als auch für dessen Eltern ein außergewöhnlicher Moment. Denn während der Nachwuchs von nun an die Vorteile der Volljährigkeit auskosten darf, müssen sich Mama und Papa daran gewöhnen, dass ihr kleiner Liebling jetzt erwachsen ist. Trotz dieser Veränderungen endet die elterliche Unterstützung...

Einführung der E-Rechnungspflicht: Was sich ab 2025 für B2B-Unternehmen ändert
Für die einen ist sie ungeliebtes Neuland, für die anderen unverzichtbar: Die E-Rechnung. Doch egal, wie man zu ihr steht, schon bald werden sich viele Unternehmen mit ihr auseinandersetzen müssen. Ab dem 1. Januar 2025 gilt hierzulande nämlich eine E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich. Was bei der digitalen Rechnungsstellung beachtet werden muss, haben wir im...
Aktuelles aus Recht und Wirtschaft
06.12.25 | Gründer mit Migrationshintergrund besonders innovativ
Gründende mit Migrationshintergrund bringen häufig neue Produkte und Dienstleistungen auf den Markt. Gleichzeitig haben sie weniger Zugang zu externem Kapital und müssen stärker auf eigene Mittel sowie Unterstützung aus dem persönlichen Umfeld setzen. Das zeigt eine aktuelle ZEW-Analyse.
Die Untersuchung zeigt, dass Menschen mit Migrationshintergrund seltener aus wirtschaftlicher Not gründen. Häufig starten sie, um eigene Geschäftsideen umzusetzen, neue Märkte zu erschließen oder bestehende Angebote zu verbessern. 33?Prozent der von ihnen gegründeten Unternehmen nennen den Geschäftsausbau als Hauptziel – bei Gründungen ohne Migrationshintergrund sind es nur 25?Prozent.
Hohe Innovationsorientierung
Diese Ausrichtung gehe mit einer überdurchschnittlichen Innovationsorientierung einher, so die ZEW-Forschenden. Gründende mit Migrationshintergrund würden häufiger in Forschung und Entwicklung investieren und öfter neuartige Produkte oder Dienstleistungen auf den Markt bringen.
Hürden beim Kapitalzugang
Dennoch berichten 18?Prozent von Schwierigkeiten beim Zugang zu externem Kapital – gegenüber 12?Prozent bei Gründenden ohne Migrationshintergrund. Diese Unterschiede blieben auch bestehen, wenn Faktoren wie Branche, Bildungsniveau, Gründungserfahrung und Standort berücksichtigt würden, so die Analyse.
Die Ergebnisse basieren auf Daten des IAB/ZEW-Gründungspanels, einer für Deutschland repräsentativen Stichprobe zu Gründungen und jungen Unternehmen.
(ZEW / STB Web)
Artikel vom: 06.12.2025
04.12.25 | Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
Der Bundestag hat am 4. Dezember 2025 ein Steuerentlastungspaket beschlossen. Vorgesehen sind eine höhere Pendlerpauschale, ein reduzierter Umsatzsteuersatz für die Gastronomie sowie höhere Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen.
Das Entlastungsvolumen soll im kommenden Jahr knapp fünf Milliarden Euro betragen und bis 2030 auf knapp 6,3 Milliarden Euro steigen. Das Gesetz muss allerdings am 19. Dezember noch den Bundesrat passieren. Ländervertreter äußerten zuvor Bedenken wegen erwarteter Einnahmenausfälle.
Zentrale steuerliche Änderungen
- Gastronomie: Ab 1. Januar 2026 soll die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie dauerhaft von 19 auf 7 Prozent sinken, um die Branche zu entlasten. Die Betriebe müssen die Steuersenkung nicht an die Gäste weitergeben.
- Pendlerpauschale: Die Entfernungspauschale für Fernpendelnde soll auf 38 Cent pro Kilometer steigen und bereits ab dem ersten Entfernungskilometer gewährt werden. Dies soll auch für Steuerpflichtige mit beruflich veranlasster doppelter Haushaltsführung gelten.
- Ehrenamt: Die Übungsleiterpauschale soll auf 3.300 Euro, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro erhöht werden. Zudem soll E-Sport künftig als gemeinnützig anerkannt werden.
Änderungen im Finanzausschuss
Das Parlament verabschiedete das Gesetz in einer vom Finanzausschuss überarbeiteten Fassung. Eine der Änderungen betrifft Gewerkschaftsmitglieder. Sie sollen ihren Beitrag künftig zusätzlich zu bestehenden Pauschbeträgen und Werbungskosten vom zu versteuernden Einkommen abziehen können.
Zudem verdoppelte der Ausschuss die steuerlich abziehbaren Höchstbeträge für Parteispenden. Darüber hinaus sollen sportliche Veranstaltungen eines Sportvereins künftig steuerbegünstigt behandelt werden, wenn die Einnahmen einschließlich der Umsatzsteuer 50.000 Euro im Jahr nicht übersteigen (bisher 45.000 Euro).
Weitere Änderungen betreffen unter anderem die doppelte Haushaltsführung im Ausland, den Verlustabzug bei der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, die steuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen sowie die Durchschnittssatzgrenze bei der Umsatzsteuer.
(Dt. Bundestag / STB Web)
Artikel vom: 04.12.2025
02.12.25 | Immer mehr Beschäftigte mit Neben- und Teilzeitjobs
Rund 4,72 Millionen Beschäftigte gingen im dritten Quartal 2025 einer Nebentätigkeit nach. Dies entspricht einem Plus von 1,6 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal. Zudem erreichte die Teilzeitquote mit 40,1 Prozent den höchsten Wert in einem dritten Quartal.
Dies geht aus aktuellen Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Demnach übten 11,2 Prozent aller Beschäftigten neben ihrem Hauptjob noch eine Nebentätigkeit aus.
Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten stieg im dritten Quartal um 1 Prozent verglichen mit dem Vorjahresquartal, die der Vollzeitbeschäftigten sank um 0,7 Prozent. Die Teilzeitquote nahm damit um 0,4 Prozentpunkte zu und stieg auf 40,1 Prozent. Grund hierfür seien unter anderem Beschäftigungszuwächse in Branchen mit hohem Teilzeitanteil wie Gesundheits- und Sozialwesen sowie Rückgänge im Verarbeitenden Gewerbe mit traditionell hohem Vollzeitanteil, so das IAB.
Insgesamt blieb die Zahl der Erwerbstätigen mit 46 Millionen nahezu unverändert, ebenso das Arbeitsvolumen von 15,7 Milliarden Stunden. Nach Einschätzung von IAB-Forscher Enzo Weber hält die Flaute am deutschen Arbeitsmarkt weiter an – nur Nebenjobs und Teilzeitquote verzeichnen Zuwächse.
(IAB / STB Web)
Artikel vom: 02.12.2025
02.12.25 | OP-Kosten: Arzt muss Privatpatient nicht über Erstattung aufklären
Ärzte müssen ihre Patienten nur dann über die Kosten einer geplanten Operation informieren, wenn ihnen bekannt ist oder konkrete Hinweise vorliegen, dass die Krankenkasse oder private Versicherung die Behandlung nicht vollständig übernimmt. Das hat das Landgericht Frankenthal entschieden.
Privatpatienten müssten sich zudem vorrangig selbst über den Umfang des Versicherungsschutzes und der Kostenübernahme erkundigen, so die Kammer.
Im entschiedenen Fall verlangte ein Arzt rund 2.000 Euro für eine Operation an der Nasenschleimhaut. Der Patient zahlte nicht und argumentierte, der Eingriff sei medizinisch nicht erforderlich gewesen. Zudem sei er nicht darauf hingewiesen worden, dass er selbst für die Klärung der Kostenübernahme verantwortlich sei. Mitarbeiterinnen der Praxis hätten ihm sogar zugesichert, seine Privatversicherung werde die Kosten übernehmen.
Privatversicherte müssen ihren Versicherungsschutz kennen
Bereits das Amtsgericht Ludwigshafen hatte den Patienten zur Zahlung verurteilt. Das LG Frankenthal bestätigte diese Entscheidung mit Beschluss vom 23.7.2025 (Az. 2 S 75/25). Zwar müssten Ärzte auch zu wirtschaftlichen Aspekten einer Behandlung aufklären. Diese solle die Patienten aber nur vor finanziellen Überraschungen schützen und ihnen die wirtschaftlichen Folgen der Behandlung vor Augen führen. Bei Privatversicherten könne ein Arzt regelmäßig nicht wissen, welche Leistungen die jeweilige Versicherung übernimmt – nur der Patient kenne die Vertragsbedingungen.
Eine Zusage des Praxispersonals zur Kostenübernahme konnte der Patient nicht beweisen. Die medizinische Notwendigkeit des Eingriffs war hingegen durch ein Gutachten bestätigt. Durch die Rücknahme der Berufung ist das Urteil rechtskräftig.
(LG Frankenthal / STB Web)
Artikel vom: 02.12.2025
02.12.25 | Grundsteuer: Wer trägt die Kosten eines Verkehrswertgutachtens?
Der Eigentümer eines Grundstücks klagte gegen den Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts. Während des Verfahrens holte er ein Verkehrswertgutachten ein, woraufhin der Bescheid zu seinen Gunsten geändert wurde. Das Finanzgericht hatte zu entscheiden, wer nun die Kosten des Verfahrens tragen muss.
Ein großer Teil des Grundstücks ist baurechtlich als private Grünfläche ausgewiesen und darf nicht bebaut werden. Das Finanzamt hatte dennoch die gesamte Fläche mit dem Bodenrichtwert der maßgeblichen Zone bewertet. Erst das während des Klageverfahrens eingeholte Verkehrswertgutachten ergab aufgrund der nicht bebaubaren Fläche einen um 41 Prozent geringeren Verkehrswert und führte zur Korrektur des Grundsteuerwertbescheids. Der Rechtsstreit wurde daraufhin in der Hauptsache für erledigt erklärt.
Finanzamt muss die Kosten tragen
Mit Beschluss vom 16.10.2025 (Az. 8 K 626/24) legte das Finanzgericht die Kosten des Verfahrens einschließlich der Sachverständigenkosten dem Finanzamt auf. Die Bewertung der Behörde habe wegen der eingeschränkten Bebaubarkeit zu einer erheblichen Überbewertung geführt. Dies sei für das Finanzamt auch ohne das Gutachten offenkundig gewesen.
Der Kläger wird künftig jährlich rund 600 Euro weniger Grundsteuer zahlen; das Gutachten kostete etwa 1.500 Euro.
Effektiver Rechtsschutz darf nicht behindert werden
Nach Ansicht des Gerichts könnten hohe Gutachterkosten Steuerpflichtige davon abhalten, einen geringeren Wert nachzuweisen. Das widerspreche Art. 3 Abs. 1 GG und dem Recht auf effektiven Rechtsschutz. Der Senat verwies zudem darauf, dass andere Gutachterausschüsse kostengünstigere Gutachten und differenziertere Bodenrichtwerte anbieten, die genauere Bewertungen ermöglichen und Verkehrswertgutachten teilweise entbehrlich machen.
(FG Stuttgart / STB Web)
Artikel vom: 02.12.2025
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Die Steuerberatervergütungsverordnung, kurz die StbVV, regelt die Vergütung von Steuerberatern in Deutschland.
Wie das Honorar eines Steuerberaters zustande kommt, erfahren Sie in diesem Video.
Workation – Arbeiten im Ausland
Urlaub und Arbeit verbinden – das ist Workation.
Worauf Sie bei Besteuerung und Sozialversicherung achten müssen, erfahren Sie in diesem Video.
Grundsteuerbescheid: Wie Sie Fehler finden und was Sie jetzt dagegen tun können
Ein Grundsteuerbescheid ist in der Regel korrekt, auch wenn die Kosten ab 2025 deutlich gestiegen sind. In manchen Fällen kann er aber angefochten werden.
Wie Sie mögliche Fehler entdecken und was Sie dagegen unternehmen können, erläutert dieses Video.
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