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Theoretisches Wissen mit praktischen Erfahrungen verbinden
Katharina Schmehl zählt zu unseren Nachwuchstalenten und absolviert ein ausbildungsintegriertes duales Studium. Heute verrät sie, weshalb sie sich für diesen Ausbildungsweg entschieden hat und was ihr an der Arbeit...
Unsere Kanzlei wächst – und bleibt sich treu
Wir freuen uns sehr, Ihnen eine wunderbare Entwicklung in unserer Kanzlei bekanntzugeben: Seit dem 01. Januar 2025 gehört Steuerberaterin Nadine Will offiziell zur Partnerschaft von Kalthoff & Kollegen...
Kalthoff & Kollegen spenden 50 Trösteteddys an das DRK in Rheinberg
Eine Verletzung, Schmerzen, ein Rettungswagen mit Blaulicht und unbekannte Erwachsene: Bei diesem Szenario können es Kinder es schnell mit der Angst zu tun bekommen. Gut, wenn dann...
Kalthoff & Kollegen zum achten Mal in Folge Top Steuerberater
Wir freuen uns sehr erneut von unserer erfolgreichen Teilnahme am deutschlandweiten Focus-Money-Steuerberatertest 2025 berichten zu dürfen. Im Rahmen einer empirischen Erhebung...
Digitale DATEV-Kanzlei 2021
Mit dem Label „Digitale DATEV-Kanzlei“ werden innovative Kanzleien ausgezeichnet, die einen hohen Digitalisierungsgrad in Ihrer Arbeitsweise erreicht haben. Die Kanzlei muss sich jedes Jahr die Voraussetzungen für den Erhalt dieser Auszeichnung...
KuK:App - Die Mandanten-APP von Kalthoff & Kollegen
Ihr Steuerberater in der Hosentasche! Geht nicht? Doch, geht mit unserer App für Ihr Tablet oder Handy. Ganz gleich ob IOS oder Android, die Bedienung geht einfach von der Hand. Wir haben...
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Der GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer: Ihr Leitfaden durch den Dschungel aus Steuer-, Sozial- und Arbeitsrecht
Wenn Sie als Gesellschafter gleichzeitig die Geschäfte Ihrer GmbH führen, nehmen Sie im Wirtschaftsleben eine absolute Schlüsselposition ein. Doch diese Doppelfunktion bringt rechtlich gesehen eine immense Komplexität mit sich. Wussten Sie schon, dass Sie als...
Auszubildende im Betrieb: Ein großer Leitfaden für Arbeitgeber
Fachkräfte fehlen an vielen Stellen. Viele erfahrene Mitarbeiter gehen bald in Rente. Deshalb ist die eigene Ausbildung von Nachwuchs heute wichtiger als je zuvor. Aber was müssen Sie rechtlich beachten? Hier finden Sie alle Regeln zu Verträgen, Pflichten und Finanzen einfach erklärt...
Einfachere Umsatzsteuer im Online-Handel: Der One-Stop-Shop (OSS)
Wer Waren oder Dienstleistungen an Privatkunden im EU-Ausland verkauft, stand lange vor einem bürokratischen Berg: Registrierungen in jedem einzelnen Lieferland waren oft Pflicht. Seit Juli 2021 erleichtert der sogenannte „One-Stop-Shop“ (OSS) diese Prozesse erheblich. Doch wie funktioniert das Verfahren genau und für wen...
Datenzugriff der Finanzverwaltung
Das Finanzamt darf bei Prüfungen Einblick in Ihre digitalen Geschäftsunterlagen nehmen. Gemeint sind vor allem die Daten aus der Finanzbuchhaltung, der Lohnbuchhaltung, der Anlagenbuchhaltung sowie aus elektronischen Kassensystemen. Auch Vor- und Nebensysteme (zum Beispiel Warenwirtschaft) können dazugehören, wenn dort Geschäftsvorfälle...
Aktuelles aus Recht und Wirtschaft
13.05.26 | Neugründungen und Gewerbeaufgaben im ersten Quartal
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts wurden im 1. Quartal 2026 in Deutschland rund 37.500 Betriebe gegründet, die nach Rechtsform und Beschäftigtenzahl als wirtschaftlich bedeutender gelten. Das waren 2,8 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.
Gleichzeitig sank die Zahl der vollständigen Aufgaben von Betrieben mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung um 5,7 Prozent auf rund 28.400.
Von einer größeren wirtschaftlichen Bedeutung wird statistisch ausgegangen, wenn es sich um eine juristische Person oder Personengesellschaft handelt. Auch Einzelunternehmen mit Handelsregistereintrag, Handwerkskarte oder mit Beschäftigten zählen dazu.
Insgesamt 188.900 gewerbliche Neugründungen
Die Gesamtzahl der neu gegründeten Gewerbebetriebe im 1. Quartal 2026 beträgt rund 188.900, was einem Plus von 10,1 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht. Die Gesamtzahl der Gewerbeanmeldungen stieg um 9,3 Prozent auf rund 225.300. Zu ihnen zählen neben Neugründungen auch Betriebsübernahmen, Gesellschaftereintritte, Umwandlungen und Zuzüge aus anderen Meldebezirken.
Die Gesamtzahl der vollständigen Gewerbeaufgaben war im 1. Quartal 2026 mit rund 139.400 um 2,0 Prozent niedriger als im 1. Quartal 2025. Auch die Zahl der Gewerbeabmeldungen ging zurück: Sie sank um 4,3 Prozent auf rund 167.500.
(Destatis / STB Web)
Artikel vom: 13.05.2026
12.05.26 | Dienstreisen mit Privatwagen statt Firmenwagen nicht abziehbar
Aufwendungen für Dienstreisen mit dem Privatwagen sind in der Regel unangemessen und daher nicht als Werbungskosten abziehbar, wenn der Steuerpflichtige über einen Firmenwagen verfügt und ihm bei dessen Nutzung keine Fahrtkosten entstanden wären. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Dem Kläger stand ein Firmenwagen zur Verfügung, den er und seine Ehefrau auch privat nutzen durften, wenn keine dienstlichen Belange entgegenstanden. Soweit der Firmenwagen für Dienstreisen eingesetzt wurde, erstattete die Arbeitgeberin die entstandenen Tankkosten.
Gleichwohl führte der Kläger mehrere Dienstreisen mit seinem Privatfahrzeug durch, während der Firmenwagen in dieser Zeit von seiner Ehefrau genutzt wurde. In seiner Einkommensteuererklärung machte der Kläger neben anderen Aufwendungen hierfür Fahrtkosten in Höhe von 3.758 Euro als Werbungskosten geltend.
Gestaltung aus rein privaten Motiven
Das Finanzamt ließ den Abzug nicht zu – zu Recht, wie der Bundesfinanzhof (BFH) nun entgegen dem vorinstanzlichen Finanzgericht entschied. Die Aufwendungen könnten nicht als Werbungskosten abgezogen werden, da sie die Lebensführung des Klägers berühren und nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind, so das Urteil vom 21. Januar 2026 (Az. VI R 30/24).
Firma hätte Kosten vollständig getragen
Ein beruflicher Grund für die Nutzung seines Privatwagens auf den betreffenden Dienstreisen war nicht ersichtlich. Die Überlassung des Firmenwagens an seine Ehefrau sei aus rein privaten Motiven erfolgt; nur deshalb seien ihm überhaupt Fahrtkosten entstanden. Denn bei Nutzung des Firmenwagens für die Dienstreisen hätte die Arbeitgeberin die Kosten vollständig getragen.
Vor diesem Hintergrund seien die Kosten für die Dienstfahrten mit dem Privatfahrzeug in voller Höhe als unangemessen anzusehen. Ein ordentlicher und gewissenhafter Steuerpflichtiger hätte bei dieser Sachlage die so entstandenen Aufwendungen nicht auf sich genommen, so der BFH.
(BFH / STB Web)
Artikel vom: 12.05.2026
11.05.26 | Mehrheit für Reformen im Gesundheitssystem
Neun von zehn Personen halten grundlegende Veränderungen im Gesundheitssystem für sehr oder eher notwendig. Das zeigt eine aktuelle Umfrage. Die Befragten befürworten insbesondere Versorgungsangebote, die sich flexibler in ihren Lebensalltag integrieren lassen und den Zugang verbessern.
71 Prozent sprechen sich für das Prinzip "Hausarzt vor Facharzt" und 63 Prozent für den Vorrang von ambulanten vor stationären Operationen aus, wenn das medizinisch möglich ist. Viele Befragte wünschen sich zudem eine Gesundheitsversorgung, die zu ihnen kommt. Dies zeigt sich auch in der hohen Zustimmung für mobile Sprechstunden in kleineren Gemeinden (79 Prozent) sowie für Vorsorgemaßnahmen in Alltagseinrichtungen (77 Prozent).
Gleichzeitig würde die Mehrheit Gesundheitszentren als Alternative zur klassischen Arztpraxis auch bei längeren Anfahrtswegen akzeptieren, wenn dadurch die Versorgung gesichert wäre. Das sind zentrale Ergebnisse der repräsentativen Umfrage des Bosch Health Campus und der Bertelsmann Stiftung unter dem Dach des Health Transformation Hub.
Offenheit für eine größere Aufgabenteilung in Arztpraxen
Die Befragten zeigen sich zudem offen für eine größere Aufgabenteilung, in der geschultes Praxispersonal bestimmte, bislang von Ärztinnen und Ärzten ausgeführte Tätigkeiten übernimmt: So gaben 61 beziehungsweise 77 Prozent der Befragten an, dass es für sie keine Rolle spiele, wer Symptome abklärt, wenn es schnell geht, und eine Behandlung durchführt, wenn sie gut ist.
Gemischtes Bild beim KI-Einsatz
Beim Einsatz digitaler Elemente fällt das Bild gemischt aus: 55 Prozent wären bereit, medizinische Anliegen per Telefon oder Video zu klären, statt persönlich in eine Praxis zu gehen. Knapp die Hälfte der Befragten (49 Prozent) wäre grundsätzlich dazu bereit, ihre Gesundheitsdaten von KI analysieren zu lassen, um Krankheiten frühzeitig zu erkennen.
Wird das Ergebnis dieser Analyse unter den expliziten Vorbehalt einer ärztlichen Überprüfung gestellt, steigt die Zustimmungsrate auf 61 Prozent. Deutlich weniger (31 Prozent) fänden es hingegen in Ordnung, wenn KI ihre Symptome einschätzt und Handlungsempfehlungen erteilt. Jüngere Befragte bewerten dabei den Einsatz digitaler Lösungen erwartbar positiver.
Für die Befragung wurden 2.301 Personen ab 18 Jahren mittels einer computergestützten Telefonbefragung interviewt. Die Studie ist hier abrufbar.
(Bertelsmann / STB Web)
Artikel vom: 11.05.2026
11.05.26 | Corona-Sonderzahlung durfte andere freiwillige Zusatzleistungen ersetzen
Corona-Sonderzahlungen sind auch bei Anrechnung auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen wie Urlaubsgeld und Jahresbonus steuerfrei, soweit sie nicht anstelle des ohnehin geschuldeten Arbeitslohns gezahlt wurden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs hervor.
Ein Unternehmen zahlte seinen Mitarbeitenden auf freiwilliger Basis Urlaubsgeld sowie einen Bonus zum Jahresende. Im Corona-Jahr 2020 kürzte die Firma diese Leistungen um die Hälfte und gewährte ihren Beschäftigten wegen der "ungewöhnlichen Corona-Zeit" zugleich zwei steuerfreie Corona-Sonderzahlungen.
Im Ergebnis erhielten die Mitarbeitenden dadurch höhere Nettobeträge als in den Vorjahren ausgezahlt. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, das Unternehmen habe einen Teil der steuerpflichtigen Leistungen nur deshalb in eine steuerfreie Corona-Sonderzahlung umgewandelt. Die als Corona-Sonderzahlung ausgewiesenen Zahlungen seien daher vom Unternehmen nachzuversteuern.
Urlaubsgeld zählt nicht zum "ohnehin geschuldeten Arbeitslohn"
Dem trat der BFH mit Urteil vom 21.01.2026 (Az. VI R 25/24) entgegen. Die Corona-Sonderzahlung sei, wie in § 3 Nr. 11a EStG vorgesehen, zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht worden. Freiwillige Arbeitgeberleistungen wie Urlaubsgeld und Bonuszahlungen gehörten nicht zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn.
Deshalb sei es unschädlich, wenn der Arbeitgeber eine freiwillige Zusatzleistung (Corona-Sonderzahlung) auf andere freiwillige Zusatzleistungen (Urlaubsgeld und Bonuszahlung) angerechnet beziehungsweise letztere durch Umwandlung einer anderen Zweckbestimmung zugeführt habe.
(BFH / STB Web)
Artikel vom: 11.05.2026
08.05.26 | Bundesrat stimmt für Reform der privaten Altersvorsorge
Der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 der Reform der privaten Altersvorsorge zu. Ein neues staatlich gefördertes Vorsorgemodell ersetzt künftig die Riester-Rente und soll die private Altersvorsorge wieder attraktiver machen.
Im Mittelpunkt der Reform steht die Schaffung von Altersvorsorgedepots. Damit lassen sich Aktien, Fonds und ETFs (Exchange Traded Funds) für das Alter ansparen. Die neuen Produkte sollen flexibler, renditestärker und kostengünstiger sein als die Riester-Rente. Bestehende Riester-Verträge lassen sich auch nach der Reform weiter besparen. Sie werden nicht automatisch gekündigt oder umgewandelt.
Auch künftig sind für sicherheitsorientierte Sparer Produkte vorgesehen, bei denen 100 Prozent der eingezahlten Beiträge garantiert und ausgezahlt werden. Daneben soll es ein Vorsorgemodell mit 80-prozentiger Garantie geben, bei dem höhere Renditechancen möglich sind.
Vorgesehen ist zudem ein kostengünstiges Standardprodukt in öffentlicher Trägerschaft als Alternative zu den privat angebotenen Produkten.
Prozentuale Förderung statt fester Zulage
Mit einer veränderten Zulagenförderung sollen höhere Anreize zur Vorsorge geschaffen werden. Bis zu einer Höhe der geleisteten Altersvorsorgebeiträge von 360 Euro pro Jahr soll es für jeden eingezahlten Euro eine staatliche Zulage von 50 Cent geben. Für jeden eingezahlten Euro zwischen 360 und 1.800 Euro dann 25 Cent. Darüber hinausgehende Einzahlungen sind möglich, die Zulage erhöht sich dadurch aber nicht. Die maximale Grundzulage liegt damit bei 540 Euro.
Sparer mit Kindern erhalten zusätzlich bis zu einem Eigenbeitrag in Höhe von 300 Euro pro Jahr eine Zulage von 100 Prozent.
Zugang auch für Selbstständige
Der Bundestag hat bei seinen Beratungen den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung in Teilen geändert und dabei auch Forderungen des Bundesrates aufgegriffen. So können nun neben Arbeitnehmern künftig auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende von der staatlichen Förderung profitieren. Außerdem wurden die Kinderzulage erhöht und die maximalen Effektivkosten beim Standardprodukt von 1,5 auf 1 Prozent abgesenkt.
Ergänzende Entschließung
Zusammen mit seiner Zustimmung fasste der Bundesrat eine Entschließung, mit der er die Bundesregierung bittet, zu prüfen, ob die Deutsche Bundesbank die Vermögensverwaltung für das staatliche Standardprodukt übernehmen könnte. Zudem spricht er sich für eine Variante aus, die Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt.
Die neuen Altersvorsorgeprodukte sollen ab dem 1. Januar 2027 auf den Markt kommen.
(Bundesrat / STB Web)
Artikel vom: 08.05.2026
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