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Theoretisches Wissen mit praktischen Erfahrungen verbinden
Katharina Schmehl zählt zu unseren Nachwuchstalenten und absolviert ein ausbildungsintegriertes duales Studium. Heute verrät sie, weshalb sie sich für diesen Ausbildungsweg entschieden hat und was ihr an der Arbeit...
Unsere Kanzlei wächst – und bleibt sich treu
Wir freuen uns sehr, Ihnen eine wunderbare Entwicklung in unserer Kanzlei bekanntzugeben: Seit dem 01. Januar 2025 gehört Steuerberaterin Nadine Will offiziell zur Partnerschaft von Kalthoff & Kollegen...
Kalthoff & Kollegen spenden 50 Trösteteddys an das DRK in Rheinberg
Eine Verletzung, Schmerzen, ein Rettungswagen mit Blaulicht und unbekannte Erwachsene: Bei diesem Szenario können es Kinder es schnell mit der Angst zu tun bekommen. Gut, wenn dann...
Kalthoff & Kollegen zum achten Mal in Folge Top Steuerberater
Wir freuen uns sehr erneut von unserer erfolgreichen Teilnahme am deutschlandweiten Focus-Money-Steuerberatertest 2025 berichten zu dürfen. Im Rahmen einer empirischen Erhebung...
Digitale DATEV-Kanzlei 2021
Mit dem Label „Digitale DATEV-Kanzlei“ werden innovative Kanzleien ausgezeichnet, die einen hohen Digitalisierungsgrad in Ihrer Arbeitsweise erreicht haben. Die Kanzlei muss sich jedes Jahr die Voraussetzungen für den Erhalt dieser Auszeichnung...
KuK:App - Die Mandanten-APP von Kalthoff & Kollegen
Ihr Steuerberater in der Hosentasche! Geht nicht? Doch, geht mit unserer App für Ihr Tablet oder Handy. Ganz gleich ob IOS oder Android, die Bedienung geht einfach von der Hand. Wir haben...
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Der GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer: Ihr Leitfaden durch den Dschungel aus Steuer-, Sozial- und Arbeitsrecht
Wenn Sie als Gesellschafter gleichzeitig die Geschäfte Ihrer GmbH führen, nehmen Sie im Wirtschaftsleben eine absolute Schlüsselposition ein. Doch diese Doppelfunktion bringt rechtlich gesehen eine immense Komplexität mit sich. Wussten Sie schon, dass Sie als...
Auszubildende im Betrieb: Ein großer Leitfaden für Arbeitgeber
Fachkräfte fehlen an vielen Stellen. Viele erfahrene Mitarbeiter gehen bald in Rente. Deshalb ist die eigene Ausbildung von Nachwuchs heute wichtiger als je zuvor. Aber was müssen Sie rechtlich beachten? Hier finden Sie alle Regeln zu Verträgen, Pflichten und Finanzen einfach erklärt...
Einfachere Umsatzsteuer im Online-Handel: Der One-Stop-Shop (OSS)
Wer Waren oder Dienstleistungen an Privatkunden im EU-Ausland verkauft, stand lange vor einem bürokratischen Berg: Registrierungen in jedem einzelnen Lieferland waren oft Pflicht. Seit Juli 2021 erleichtert der sogenannte „One-Stop-Shop“ (OSS) diese Prozesse erheblich. Doch wie funktioniert das Verfahren genau und für wen...
Datenzugriff der Finanzverwaltung
Das Finanzamt darf bei Prüfungen Einblick in Ihre digitalen Geschäftsunterlagen nehmen. Gemeint sind vor allem die Daten aus der Finanzbuchhaltung, der Lohnbuchhaltung, der Anlagenbuchhaltung sowie aus elektronischen Kassensystemen. Auch Vor- und Nebensysteme (zum Beispiel Warenwirtschaft) können dazugehören, wenn dort Geschäftsvorfälle...
Aktuelles aus Recht und Wirtschaft
20.04.26 | Gutachten zum Umsatzsteuersystem vorgelegt
Eine ZEW-Analyse im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) hat die Ausnahmetatbestände im Umsatzsteuersystem analysiert. Viele der ermäßigten Steuersätze verursachten hohe Steuerausfälle und seien oft nicht überzeugend begründet, so das Ergebnis.
Insbesondere für Gastronomie- und Beherbergungsleistungen sowie Teile kultureller und gesundheitlicher Angebote sehen die Forschenden den reduzierten Steuersatz kritisch. Hier würden häufig eher einkommensstärkere Haushalte profitieren, während gleichzeitig hohe Steuerausfälle entstünden. Zielgenauer wären direkte Transfers, da sie häufig effizienter sind als pauschale Steuersenkungen.
Besonders gut begründbar hingegen seien reduzierte Steuersätze für Lebensmittel, den öffentlichen Personennahverkehr sowie Photovoltaikanlagen. Diese Maßnahmen würden verteilungspolitischen Zielen dienen, etwa durch Entlastung einkommensschwächerer Haushalte, oder erwünschte administrative Effekte fördern.
Gesenkte Umsatzsteuer durch weniger Ausnahmen möglich
Den Berechnungen zufolge summieren sich die Mindereinnahmen allein im Jahr 2026 auf rund 43,5 Milliarden Euro. Eine Reduzierung der Ausnahmetatbestände könnte das Steuersystem nicht nur vereinfachen, sondern auch Spielräume für eine Senkung des regulären Umsatzsteuersatzes schaffen, so das Fazit. Dieser könnte rechnerisch von 19 auf 16,7 Prozent gesenkt werden.
"Viele ermäßigte Steuersätze sind historisch gewachsen, aber heute kaum noch zu rechtfertigen. Diese Vergünstigungen sind weder verteilungspolitisch überzeugend noch wirtschaftlich sinnvoll. Statt immer neue Ausnahmen zu schaffen, sollte die Steuerpolitik stärker auf ein einfaches und transparentes System setzen", sagt ZEW-Projektleiter Prof. Dr. Friedrich Heinemann.
Eine Zusammenfassung der Analyse mit den Hauptempfehlungen bietet der ZEW Policy Brief.
(ZEW / STB Web)
Artikel vom: 20.04.2026
20.04.26 | Nur wenige Betriebe planen Mitarbeiterwohnungen
Mitarbeiterwohnungen helfen Unternehmen, Fachkräfte zu gewinnen und zu binden – doch nur vier Prozent planen neue Angebote. Ungünstige Rahmenbedingungen, mangelndes Know-how und fehlende Partner bremsen den Ausbau, zeigt eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW).
Bei der repräsentativen IW-Befragung von 826 Unternehmen im Sommer 2025 gaben rund neun Prozent an, dass sie ihren Beschäftigten Wohnraum zur Verfügung stellen, weitere 21 Prozent unterstützen indirekt – etwa durch interne Wohnungsbörsen oder die Übernahme von Maklerkosten.
58 Prozent der Unternehmen berichten, dass Mitarbeiterwohnungen die Rekrutierung von Fachkräften erleichtert, 55 Prozent sehen einen Vorteil für die langfristige Bindung. Dennoch planen nur vier Prozent, in den nächsten fünf Jahren neue Angebote einzuführen.
Hürden bremsen den Ausbau
Zwei Drittel der Betriebe nennen ungünstige Rahmenbedingungen für die Anmietung als größtes Hindernis, gut 45 Prozent zögern wegen erwarteter Schwierigkeiten bei der Suche nach geeigneten Kooperationspartnern in der Wohnungswirtschaft. Zudem halten fast 40 Prozent den finanziellen und organisatorischen Aufwand für zu hoch.
Potenzial bei Betriebsgrundstücken
Viele Hürden ließen sich nach Einschätzung des IW abbauen. Ein großes Potenzial liege im Wohnungsbau auf Betriebsgrundstücken, etwa auf Klinikarealen, Industrieflächen oder in leerstehenden Bürogebäuden. So könnten zusätzliche Wohnungen entstehen, ohne andere Wohnungssuchende zu verdrängen. Dafür müssten Kommunen den Wohnungsbau auf Betriebsgeländen jedoch leichter genehmigen.
(IW / STB Web)
Artikel vom: 20.04.2026
18.04.26 | Weniger Neuverträge in der dualen Berufsausbildung
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts haben 2025 rund 461.800 Auszubildende eine duale Berufsausbildung begonnen – 2,8 Prozent beziehungsweise 13.300 neue Ausbildungsverträge weniger als im Vorjahr.
Damit setzte sich der leichte Rückgang der Neuabschlüsse aus dem Jahr 2024 fort, nachdem in den Jahren 2021 bis 2023 noch leichte Zuwächse zu verzeichnen waren. Auffällig ist, dass deutlich mehr Männer als Frauen einen neuen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben. 2025 begannen rund 295.400 Männer (64 Prozent) und 166.400 Frauen (36 Prozent) eine duale Berufsausbildung.
Große Unterschiede je nach Ausbildungsbereich
In den Ausbildungsbereichen Handwerk und Landwirtschaft war der Männeranteil mit 81 Prozent (106.900) beziehungsweise 74 Prozent (9.300) am höchsten. Im Gegensatz dazu war der Frauenanteil in den Ausbildungsbereichen freie Berufe (39.800 oder 89 Prozent) und Hauswirtschaft (820 oder 80 Prozent) deutlich höher.
Gesamtzahl der Auszubildenden leicht rückläufig
Über alle Ausbildungsjahrgänge hinweg befanden sich zum Jahresende 2025 rund 1.207.900 Personen in einer dualen Berufsausbildung. Damit sank auch die Gesamtzahl der Auszubildenden im Vergleich zum Vorjahr leicht um 0,8 Prozent oder 10.000.
Am Verbreitetsten ist das duale Modell in den Ausbildungsbereichen Industrie und Handel mit 677.100 Auszubildenden sowie das Handwerk mit 342.700 Auszubildenden, gefolgt von den freien Berufen mit 113.100 Auszubildenden.
(Destatis / STB Web)
Artikel vom: 18.04.2026
15.04.26 | Testlauf für Online-Verfahren vor Zivilgerichten startet
Am 15. April 2026 beginnt an acht Amtsgerichten die Erprobung des zivilgerichtlichen Online-Verfahrens. Dazu wird ein digitales Eingabesystem freigeschaltet, über das Bürgerinnen und Bürger eine Klage erstellen und einreichen können.
Das Online-Verfahren soll vollständig digital geführt werden und kostengünstiger sowie weniger aufwändig sein als ein herkömmliches Zivilverfahren. Es steht zunächst für Zahlungsklagen mit einem Streitwert bis 10.000 Euro offen. Auch Zahlungsklagen wegen Fluggastrechten sind möglich. Das Verfahren kann regelmäßig ohne mündliche Verhandlung durchgeführt werden; alternativ ist eine Teilnahme per Videoverhandlung möglich.
"Online die eigenen Rechte durchsetzen – ohne Akten aus Papier, so sieht der Zivilprozess der Zukunft aus", sagt Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig. Ein starker Rechtsstaat zeige sich auch daran, wie bürgernah und gut erreichbar er sei. "Dazu gehört heute auch eine digitale Justiz", so die Ministerin.
Zugänglich ist das Verfahren unter service.justiz.de. Auch Anwältinnen und Anwälte können es nutzen. Getestet wird zunächst an acht Amtsgerichten, darunter Mannheim, Nürnberg und Frankfurt am Main. In den kommenden Wochen und Monaten soll die Erprobung auf insgesamt 18 Amtsgerichte in 10 Bundesländern erweitert werden. Nach zwei, vier und acht Jahren soll das Online-Verfahren evaluiert werden, um über eine Ausweitung der Erprobung oder Überführung in einen flächendeckenden Regelbetrieb entscheiden zu können.
(BMJV / STB Web)
Artikel vom: 15.04.2026
15.04.26 | Immer weniger Mittelständler wollen Kredit aufnehmen
Insgesamt ziehen immer weniger mittelständische Unternehmen eine Kreditfinanzierung in Betracht. Der Rückgang wird allerdings vor allem von Kleinstunternehmen getrieben. Bei größeren Mittelständlern ist das Kreditinteresse stabil. Das zeigt eine KfW-Befragung vom Januar 2026.
Befragt wurden kleine und mittlere Unternehmen sämtlicher Wirtschaftszweige mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro. Danach sind nur noch 27 Prozent grundsätzlich bereit, einen Bankkredit zur Investitionsfinanzierung aufzunehmen – das ist der niedrigste Wert seit zehn Jahren. Im Jahr 2023 zogen noch 42 Prozent, 2017 sogar 66 Prozent der Unternehmen eine Kreditfinanzierung in Betracht.
"Die mittelständischen Unternehmen haben derzeit einen sehr ausgeprägten Wunsch nach finanzieller Stabilität und Unabhängigkeit", sagt Dr. Dirk Schumacher, Chefvolkswirt der KfW. Auf die Frage, warum sie eine Kreditaufnahme ablehnen, geben 63 Prozent der Unternehmen an, dass sie Schulden vermeiden wollen. Immerhin 36 Prozent der Unternehmen haben eigenen Angaben zufolge genügend Eigenmittel für Investitionen und daher keinen Kreditbedarf.
Kleinstunternehmen dominieren Gesamttrend
Wie die KfW-Kurzanalyse zeigt, wird der Rückgang in der Bereitschaft zur Kreditfinanzierung allerdings fast ausschließlich von Kleinstunternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten getrieben, die aufgrund ihrer hohen Anzahl den Gesamttrend dominieren. Im Jahr 2026 ziehen von ihnen nur noch 27 Prozent eine Kreditfinanzierung in Betracht, nach 69 Prozent im Jahr 2017 und 41 Prozent im Jahr 2023. Bei größeren Mittelständlern mit mehr als zehn Mitarbeitenden bleibt das Kreditinteresse mit 56 Prozent dagegen über die Jahre hinweg recht stabil.
Einbruch vor allem im Dienstleistungssektor
Betroffen vom Rückgang des Kreditinteresses sind alle Wirtschaftszweige, besonders stark ist der Einbruch allerdings im Dienstleistungssektor. Dort erwägen aktuell nur noch 21 Prozent der Unternehmen eine Kreditaufnahme – 2017 waren es noch 73 Prozent, 2023 noch 39 Prozent.
"Positiv zu vermerken ist, dass mehr Unternehmen als noch vor einigen Jahren ihre Eigenmittelausstattung als ausreichend für ihre Investitionsvorhaben ansehen", so Schumacher. Dennoch sei der Investitionsbedarf im Mittelstand hoch. Ohne die grundsätzliche Bereitschaft, auch Kredite aufzunehmen, drohten notwendige Investitionsvorhaben auszubleiben.
(KfW / STB Web)
Artikel vom: 15.04.2026
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