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Theoretisches Wissen mit praktischen Erfahrungen verbinden
Katharina Schmehl zählt zu unseren Nachwuchstalenten und absolviert ein ausbildungsintegriertes duales Studium. Heute verrät sie, weshalb sie sich für diesen Ausbildungsweg entschieden hat und was ihr an der Arbeit...
Unsere Kanzlei wächst – und bleibt sich treu
Wir freuen uns sehr, Ihnen eine wunderbare Entwicklung in unserer Kanzlei bekanntzugeben: Seit dem 01. Januar 2025 gehört Steuerberaterin Nadine Will offiziell zur Partnerschaft von Kalthoff & Kollegen...
Kalthoff & Kollegen spenden 50 Trösteteddys an das DRK in Rheinberg
Eine Verletzung, Schmerzen, ein Rettungswagen mit Blaulicht und unbekannte Erwachsene: Bei diesem Szenario können es Kinder es schnell mit der Angst zu tun bekommen. Gut, wenn dann...
Kalthoff & Kollegen zum achten Mal in Folge Top Steuerberater
Wir freuen uns sehr erneut von unserer erfolgreichen Teilnahme am deutschlandweiten Focus-Money-Steuerberatertest 2025 berichten zu dürfen. Im Rahmen einer empirischen Erhebung...
Digitale DATEV-Kanzlei 2021
Mit dem Label „Digitale DATEV-Kanzlei“ werden innovative Kanzleien ausgezeichnet, die einen hohen Digitalisierungsgrad in Ihrer Arbeitsweise erreicht haben. Die Kanzlei muss sich jedes Jahr die Voraussetzungen für den Erhalt dieser Auszeichnung...
KuK:App - Die Mandanten-APP von Kalthoff & Kollegen
Ihr Steuerberater in der Hosentasche! Geht nicht? Doch, geht mit unserer App für Ihr Tablet oder Handy. Ganz gleich ob IOS oder Android, die Bedienung geht einfach von der Hand. Wir haben...
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Auszubildende im Betrieb: Ein großer Leitfaden für Arbeitgeber
Fachkräfte fehlen an vielen Stellen. Viele erfahrene Mitarbeiter gehen bald in Rente. Deshalb ist die eigene Ausbildung von Nachwuchs heute wichtiger als je zuvor. Aber was müssen Sie rechtlich beachten? Hier finden Sie alle Regeln zu Verträgen, Pflichten und Finanzen einfach erklärt...
Einfachere Umsatzsteuer im Online-Handel: Der One-Stop-Shop (OSS)
Wer Waren oder Dienstleistungen an Privatkunden im EU-Ausland verkauft, stand lange vor einem bürokratischen Berg: Registrierungen in jedem einzelnen Lieferland waren oft Pflicht. Seit Juli 2021 erleichtert der sogenannte „One-Stop-Shop“ (OSS) diese Prozesse erheblich. Doch wie funktioniert das Verfahren genau und für wen...
Datenzugriff der Finanzverwaltung
Das Finanzamt darf bei Prüfungen Einblick in Ihre digitalen Geschäftsunterlagen nehmen. Gemeint sind vor allem die Daten aus der Finanzbuchhaltung, der Lohnbuchhaltung, der Anlagenbuchhaltung sowie aus elektronischen Kassensystemen. Auch Vor- und Nebensysteme (zum Beispiel Warenwirtschaft) können dazugehören, wenn dort Geschäftsvorfälle...
Finanzspritze vom Chef: Steuerlicher Umgang mit Arbeitgeberdarlehen
Von der Erfüllung eines lang gehegten Wunsches über das Tätigen einer zukunftsträchtigen Investition bis hin zur Bewältigung einer finanziellen Notsituation: Viele Vorhaben lassen sich nur umsetzen, wenn ausreichende Geldreserven vorhanden sind. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, besteht allerdings noch die Möglichkeit, sich die fehlenden Moneten zu leihen. Sollten darlehensbeantragende...
Aktuelles aus Recht und Wirtschaft
18.03.26 | Selbstständige wünschen sich vor allem Bürokratieabbau
Selbstständige und Personen, die eine Gründung planen, wünschen sich von der Politik vor allem weniger Bürokratie. Zudem plädieren sie für finanzielle Entlastungen und mehr gesellschaftliche Wertschätzung. Das ergab eine nicht repräsentative Online-Umfrage der Gründerplattform.
44 Prozent der Teilnehmenden gaben Maßnahmen des Bürokratieabbaus als wichtigstes Anliegen an, beispielsweise die Vereinfachung steuerlicher Regelungen und dass Gründungen digital und kostengünstig vorgenommen werden können. 27 Prozent nannten finanzielle Entlastungen wie geringere Krankenkassenbeiträge oder niedrigere Steuern. 15 Prozent sprechen das Themenfeld Gleichstellung und Fairness an – sie wünschen sich etwa eine Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und Selbständigen bei politischen Entscheidungen (wie zum Beispiel der Aktivrente) sowie mehr Wertschätzung für Unternehmertum und Innovationsgeist.
Weitere Themen seltener genannt
Weniger genannt wurden die Themen Wirtschafts- und Standortpolitik und finanzielle Förderung (jeweils 11 Prozent). Kaum relevant ist offenbar Zugang zu Kapital (4 Prozent).
Die Gründerplattform geht auf eine Initiative der KfW und des Bundeswirtschaftsministeriums zurück. Sie begleitet und unterstützt mit Informationen den Gründungsprozess. Die Online-Umfrage fand im Februar 2026 statt. Sie ist nicht repräsentativ und soll einen Einblick in die Situation von (werdenden) Selbstständigen in Deutschland geben.
Selbstständige und Gründende mehrheitlich optimistisch
Selbstständige und die, die es werden wollen, zeigen sich der Kurzanalyse von KfW zufolge mehrheitlich optimistisch. In der Umfrage stimmten 61 Prozent der Teilnehmenden der Aussage zu, dass 2026 für sie selbst und ihre Familie besser wird als 2025.
(KfW / STB Web)
Artikel vom: 18.03.2026
17.03.26 | Pensionszusagen einer GmbH: Gesamtausstattung maßgebend
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat über die steuerliche Anerkennung von Pensionszusagen zugunsten zweier angestellter GmbH-Gesellschafter entschieden. Es ging um die Frage der Zinshöhe bei durch Entgeltumwandlung finanzierten Versorgungszusagen.
Zur Finanzierung der Betriebsrenten sollten die Gesellschafter auf Urlaubs- und Weihnachtsgelder verzichten. Die GmbH hatte sich verpflichtet, das auf diese Weise aufzubauende Kapital mit 6 Prozent jährlich zu verzinsen. Im Gegensatz dazu erhielt ein gesellschaftsfremder Arbeitnehmer für seine arbeitgeberfinanzierte Pensionszusage lediglich eine Verzinsung von 3 Prozent. Das Finanzamt behandelte deshalb die von der GmbH für die künftigen Renten gebildeten Rückstellungen als verdeckte Gewinnausschüttungen, soweit die Verzinsung mehr als 3 Prozent beträgt.
Der BFH ist dem in seinem Urteil vom 17.12.2025 (Az. I R 4/23) nicht gefolgt. Zwar werde eine auf Entgeltumwandlung beruhende Pensionszusage, bei der der Kapitalstock vom Arbeitgeber mit einem den risikoarmen Marktzins übersteigenden Satz zu verzinsen ist, nicht mehr ausschließlich vom Arbeitnehmer finanziert.
Auch "mischfinanzierte" Versorgungszusagen steuerlich möglich
Jedoch seien auch auf diese Weise "mischfinanzierte" Versorgungszusagen steuerlich anzuerkennen, wenn die Gesamtausstattung der Arbeitnehmer angemessen sei. Zur Gesamtausstattung gehören neben den Rentenanwartschaften insbesondere der monatliche Arbeitslohn sowie sonstige arbeitgeberseitige Zuwendungen, wie zum Beispiel ein Firmen-PKW.
Für die Praxis bedeutet das Urteil, dass Unternehmen bei der Ausgestaltung solcher Pensionszusagen eine angemessene Gesamtausstattung der begünstigten Personen im Blick behalten müssen.
(BFH / STB Web)
Artikel vom: 17.03.2026
16.03.26 | Renten steigen um 4,24 Prozent
Die Renten in Deutschland steigen zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent. Dies teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unter Bezugnahme auf Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund mit.
Maßgeblich für diese Berechnung ist die anpassungsrelevante Lohnentwicklung, die 4,25 Prozent beträgt. Sie basiert auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) und der Entwicklung der beitragspflichtigen Entgelte der Versicherten, die für die Einnahmesituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist. Daneben spielt auch die Veränderung der Sozialabgaben der Beschäftigten und Rentenbeziehenden eine Rolle.
Insgesamt ergibt sich damit eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts zum 1. Juli 2026 von gegenwärtig 40,79 Euro auf 42,52 Euro. Dies entspricht einer Rentenanpassung von 4,24 Prozent. Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet diese Rentenanpassung einen Anstieg um 77,85 Euro im Monat.
Die Rentenanpassung wird mit der Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 umgesetzt. Diese tritt – vorbehaltlich des Kabinettbeschlusses, der Zustimmung des Bundesrates und der abschließenden Verkündung im Bundesgesetzblatt – am 1. Juli 2026 in Kraft.
(BMAS / STB Web)
Artikel vom: 16.03.2026
16.03.26 | Pharmazeutische Dienstleistungen in Apotheken ausgeweitet
Das Angebot von pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) in den Apotheken ist gewachsen: Wie die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) mitteilt, werden diese Dienstleistungen inzwischen regelmäßig von mehr als der Hälfte der Apotheken angeboten.
Im dritten Quartal 2025 boten danach rund 8.800 der insgesamt 16.600 Apotheken rund 216.000 pDL an. Im dritten Quartal des Vorjahres 2024 waren es noch rund 7.900 Apotheken und insgesamt rund 156.000 pDL.
Seit 2020 können Apotheken fünf verschiedene pDL anbieten, unter anderem zur richtigen Anwendung von Inhalativa oder zur Medikationsanalyse. Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) sieht die Etablierung weiterer pDL vor, unter anderem um die Therapietreue zu erhöhen. Das Gesetz wird derzeit im Bundestag beraten.
"Die pDL sind ein bedeutendes Zukunftsthema", sagt ABDA-Präsident Thomas Preis. Die Apotheken bräuchten aber auch ausreichend personelle und finanzielle Ressourcen, um diese zusätzlichen Leistungen anzubieten. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat vor kurzem den Vertrag zur Honorierung der pDL gekündigt, da die 2022 von der Schiedsstelle festgelegten Honorierungen aus Sicht des DAV nicht mehr angemessen sind.
(ABDA / STB Web)
Artikel vom: 16.03.2026
12.03.26 | Keine Einkommensteuer für ratenweise Abfindung eines Pflichtteilsverzichts
Abfindungen, die für einen lebzeitigen Pflichtteilsverzicht gezahlt werden, unterliegen nicht der Einkommensteuer. Die Zahlungen stellen auch dann kein erzieltes Einkommen dar, wenn sie in Raten geleistet werden. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Der BFH hat mit dem Urteil vom 20.01.2026 (Az. VIII R 6/23) seine frühere Rechtsprechung zur fehlenden Einkommensteuerbarkeit solcher Abfindungen in Form von Einmalzahlungen und wiederkehrenden Leistungen bestätigt.
Abfindungen für einen lebzeitigen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsverzicht führen danach nicht zu erzieltem Einkommen im Sinne des § 2 Abs. 1 EStG. Denn eine solche Abfindung werde außerhalb eines Leistungsaustauschs unentgeltlich zugewendet und sei deshalb der Auszahlung eines durch Erbgang erworbenen Vermögensrechts wie eines Pflichtteils oder Vermächtnisses gleichzustellen. Solche Zahlungen können lediglich der Schenkungsteuer unterliegen.
Die Entscheidung des BFH schafft Rechtssicherheit für Eltern, die im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge zu Lebzeiten Pflichtteilsverzichte mit Abfindungsregelungen mit ihren Kindern vereinbaren. Sie klärt, dass solche Abfindungszahlungen nicht als Kapitalerträge oder sonstige Einkünfte versteuert werden müssen.
(BFH / STB Web)
Artikel vom: 12.03.2026
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Grundsteuerbescheid: Wie Sie Fehler finden und was Sie jetzt dagegen tun können
Ein Grundsteuerbescheid ist in der Regel korrekt, auch wenn die Kosten ab 2025 deutlich gestiegen sind. In manchen Fällen kann er aber angefochten werden.
Wie Sie mögliche Fehler entdecken und was Sie dagegen unternehmen können, erläutert dieses Video.
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