Willkommen bei Kalthoff & Kollegen

Theoretisches Wissen mit praktischen Erfahrungen verbinden

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Katharina Schmehl zählt zu unseren Nachwuchstalenten und absolviert ein ausbildungsintegriertes duales Studium. Heute verrät sie, weshalb sie sich für diesen Ausbildungsweg entschieden hat und was ihr an der Arbeit...

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Unsere Kanzlei wächst – und bleibt sich treu

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Wir freuen uns sehr, Ihnen eine wunderbare Entwicklung in unserer Kanzlei bekanntzugeben: Seit dem 01. Januar 2025 gehört Steuerberaterin Nadine Will offiziell zur Partnerschaft von Kalthoff & Kollegen...

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Kalthoff & Kollegen spenden 50 Trösteteddys an das DRK in Rheinberg

Kalthoff & Kollegen spenden 50 Trösteteddys an das DRK in Rheinberg

Eine Verletzung, Schmerzen, ein Rettungswagen mit Blaulicht und unbekannte Erwachsene: Bei diesem Szenario können es Kinder es schnell mit der Angst zu tun bekommen. Gut, wenn dann...

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Kalthoff & Kollegen zum achten Mal in Folge Top Steuerberater

Kalthoff & Kollegen zum achten Mal in Folge Top Steuerberater

Wir freuen uns sehr erneut von unserer erfolgreichen Teilnahme am deutschlandweiten Focus-Money-Steuerberatertest 2025 berichten zu dürfen. Im Rahmen einer empirischen Erhebung...

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Digitale DATEV-Kanzlei 2021

Digitale DATEV-Kanzlei 2021

Mit dem Label „Digitale DATEV-Kanzlei“ werden innovative Kanzleien ausgezeichnet, die einen hohen Digitalisierungsgrad in Ihrer Arbeitsweise erreicht haben. Die Kanzlei muss sich jedes Jahr die Voraussetzungen für den Erhalt dieser Auszeichnung...

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KuK:App - Die Mandanten-APP von Kalthoff & Kollegen

KuK:App - Die Mandanten-APP von Kalthoff & Kollegen

Ihr Steuerberater in der Hosentasche! Geht nicht? Doch, geht mit unserer App für Ihr Tablet oder Handy. Ganz gleich ob IOS oder Android, die Bedienung geht einfach von der Hand. Wir haben...

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Buchungssätze digital verarbeitet
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knifflige Steuerfälle gelöst
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Mandanten ruhigen Schlaf verschafft
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Finanzbeamten den Zahn gezogen
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Tage gelangweilt herumgesessen

Was wir machen

Wer wir sind

Zeig mir das ganze Team
Karsten Kalthoff - Steuerberater | Geprüfter Bilanzbuchhalter (IHK)

Kompetenz allein genügt nicht,
erst die konsequente Umsetzung schafft Nutzen.

Karsten Kalthoff
Steuerberater
Geprüfter Bilanzbuchhalter (IHK)
Denis Broll - Diplom Ökonom | Steuerberater | Fachberater für int. Steuerrecht | zert. Berater für E-Commerce (IFU / ISM gGmbH)

Mit unseren geradlinigen Konzepten kriegen Sie garantiert jede Kurve.

Denis Broll
Diplom Ökonom | Steuerberater
Fachberater für int. Steuerrecht
zert. Berater für E-Commerce (IFU / ISM gGmbH)
Nadine Will - Steuerberaterin | Diplom-Betriebswirtin (FH) | Zert. Testamentsvollstreckerin (IFU)

Wer nie vom Weg abkommt,
bleibt auf der Strecke.

Nadine Will
Steuerberaterin
Diplom-Betriebswirtin (FH)
Zert. Testamentsvollstreckerin (IFU)
David Höing - Rechtsanwalt

Ihr Recht auf das "K" vor Kalthoff & Kollegen:
Kommunikativ. Kreativ. Kompetent.

David Höing
Rechtsanwalt
Silke Hetkamp - Diplom-Kauffrau | Team Jahresabschluss und Steuererklärung

Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, der hat auch das Recht, Steuern zu sparen.

Silke Hetkamp
Diplom-Kauffrau
Team Jahresabschluss
und Steuererklärung
Sonja Lenz - Team Jahresabschluss und Steuererklärung

Es ist nie falsch das Richtige zu tun.

Sonja Lenz
Team Jahresabschluss
und Steuererklärung
Anke Dieckmann - Diplom-Ökonomin | Team Jahresabschluss und Steuererklärung

Freude an der Arbeit lässt das Werk trefflich geraten. (Aristoteles)

Anke Dieckmann
Diplom-Ökonomin
Team Jahresabschluss
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Spezialthemen

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Das Finanzamt darf bei Prüfungen Einblick in Ihre digitalen Geschäftsunterlagen nehmen. Gemeint sind vor allem die Daten aus der Finanzbuchhaltung, der Lohnbuchhaltung, der Anlagenbuchhaltung sowie aus elektronischen Kassensystemen. Auch Vor- und Nebensysteme (zum Beispiel Warenwirtschaft) können dazugehören, wenn dort Geschäftsvorfälle...

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Aktuelles nach Themen sortiert

Themenübersicht News

Aktuelles aus Recht und Wirtschaft

30.04.26 | Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf für mehr Mieterschutz

Die Bundesregierung hat heute einen Gesetzentwurf "Mietrecht II" beschlossen: Im Fokus stehen der Mieterschutz bei möblierten Wohnungen, Indexmieten, Kurzzeitmietverträgen und Schonfristzahlungen.

In angespannten Wohnungsmärkten sollen Indexmietsteigerungen begrenzt werden. Oberhalb einer Grenze von 3,0 Prozent jährlich sollen die Steigerungen des Verbraucherpreisindexes nur noch zur Hälfte mieterhöhend geltend gemacht werden dürfen.

Bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten muss der Zuschlag für Möbel künftig gesondert ausgewiesen werden. Andernfalls soll die Wohnung als unmöbliert vermietet gelten. Vermieterinnen und Vermieter können die Ausweisung aber nachholen. Auch dann gilt die Wohnung noch 2 Jahre ab Nachholung als unmöbliert.

Möblierungszuschläge müssen angemessen sein

Möblierungszuschläge müssen sich künftig am Zeitwert der Möbel orientieren. Für voll möblierte Wohnungen soll eine Pauschale von 10 Prozent der Nettokaltmiete angesetzt werden können, ohne den Wert der Möblierung berechnen zu müssen. Im Einzelfall soll ein höherer Zuschlag möglich sein, wenn der Wert der Möblierung höher liegt. Ist die Möblierung nicht angemessen, greift die Pauschale nicht.

Höchstgrenze für Kurzzeitmietverträge

Für Kurzzeitmietverträge soll es erstmals eine gesetzliche Höchstgrenze von sechs Monaten geben. Unter bestimmten Voraussetzungen soll eine Verlängerung auf insgesamt 8 Monate möglich sein. Für den Abschluss von Kurzzeitmietverträgen muss auch weiterhin ein besonderer Anlass auf Seiten des Mieters vorliegen. Davon zu unterscheiden sind befristete Mietverträge aufgrund von ausdrücklich geregelten Belangen des Vermieters: Sie unterliegen der Mietpreisbremse und hier soll es keine gesetzlichen Änderungen geben.

Schonfristzahlung auch bei ordentlicher Kündigung

Mieterinnen und Mieter, denen wegen Mietrückständen gekündigt wurde, sollen auch eine ordentliche Kündigung durch Bezahlung der ausstehenden Beträge einmalig abwenden können. Diese Möglichkeit gibt es derzeit nur für außerordentliche Kündigungen.

Vereinfachtes Verfahren bei Modernisierungen

Die Wertgrenze für Mieterhöhungen nach dem vereinfachten Verfahren soll von 10.000 auf 20.000 Euro angehoben werden. Aufgrund der Preissteigerungen seit Inkrafttreten des vereinfachten Verfahrens ist die bislang geltende Wertgrenze inzwischen zu niedrig.

(BMJV / STB Web)

Artikel vom: 30.04.2026

30.04.26 | 45 Euro für eine Arbeitsstunde

In der Produktion und im Dienstleistungsbereich haben Unternehmen im Jahr 2025 durchschnittlich 45 Euro für eine Arbeitsstunde gezahlt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts zahlten deutsche Arbeitgeber damit 29 Prozent mehr als im EU-Durchschnitt (34,90 Euro).

Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Arbeitskosten um 3,6 Prozent (2024: 43,50 Euro pro Stunde). Der Anstieg fiel damit geringer aus als im EU-weiten Durchschnitt (+4,1 Prozent). Die höchsten Arbeitskosten je geleistete Stunde wurden 2025 in Luxemburg (56,80 Euro), Dänemark (51,70 Euro) und den Niederlanden (47,90 Euro) gezahlt. Belgien ist in den aktuellen Daten noch nicht enthalten; im Vorjahr lag es anstelle der Niederlande auf Rang drei. Die Länder mit den EU-weit niedrigsten Arbeitskosten im Jahr 2025 waren Ungarn (15,20 Euro), Rumänien (13,60 Euro) und Bulgarien (12 Euro).

Die höchsten prozentualen Anstiege der Arbeitskosten waren 2025 in Bulgarien (+13,1 Prozent), Kroatien (+11,6 Prozent) und Polen (+10,5 Prozent) zu verzeichnen. Am schwächsten waren die Erhöhungen in Frankreich (+2 Prozent), Dänemark (+3,0 Prozent) und Italien (+3,2 Prozent). In Malta sanken die Arbeitskosten im Vergleich zum Vorjahr sogar leicht (-0,5 Prozent).

Arbeitskosten im Fünfjahresvergleich deutlich gestiegen

Verglichen mit dem Jahr 2020 sind die Arbeitskosten in Deutschland in allen Wirtschaftsabschnitten um mindestens 14 Prozent gestiegen. In den Bereichen Erbringung freiberuflicher, wissenschaftlicher und technischer Dienstleistungen, Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen sowie im Gastgewerbe erhöhten sich die Arbeitskosten sogar um mehr als 30 Prozent.

Im gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt betrug der Anstieg im Fünfjahresvergleich 22,3 Prozent. In Relation zu den Arbeitskosten im EU-Durchschnitt veränderte sich die Situation 2025 im Vergleich zu 2020 jedoch kaum: Die Arbeitskosten in Deutschland lagen mit 30 Prozent (2020) beziehungsweise 29 Prozent (2025) annähernd gleichbleibend über dem EU-Durchschnittswert.

(Destatis / STB Web)

Artikel vom: 30.04.2026

30.04.26 | Schmerzensgeld wegen Medikamentenabgabe ohne Rezept

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigte die Pflichtverletzung eines Apothekers bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Schmerz-, Schlaf- und Beruhigungsmitteln. Die Klägerin hatte diese über fünf Jahre hinweg ohne Vorlage von Rezepten erworben.

Nachdem die Klägerin einen Medikamentenentzug begonnen hatte, erstattete ihr Sohn Strafanzeige gegen den Apotheker. Die Klägerin behauptete, sie habe in der Apotheke zunächst angegeben, die ärztlichen Verordnungen nachzureichen. Es sei aber nie danach gefragt worden. Der Apotheker gab an, die Klägerin habe für jeden Einkauf ein holländisches Rezept vorgelegt. Er hätte auf das Potenzial einer Abhängigkeit hingewiesen.

Klägerin trägt Mitverschuldensanteil von 40 Prozent

Das OLG Frankfurt am Main bestätigte mit Entscheidung vom 27.4.2026 (Az. 8 U 131/24) einen Schmerzensgeldanspruch der Klägerin gegenüber dem Apotheker. Dieser wurde nach teilweiser Verjährung mit 8.000 Euro bemessen. Zudem wurde ein Mitverschuldensanteil der Klägerin von 40 Prozent berücksichtigt. 

Der Klägerin stehe ein Schmerzensgeld zu, da der Apotheker seine Pflichten verletzt habe, so der Senat. Das vorinstanzliche Landgericht hatte bereits festgestellt, dass der Klägerin über fünf Jahre hinweg erhebliche Mengen der Medikamente ohne Vorlage von ärztlichen Rezepten verkauft wurden. Die Behauptung der Vorlage eines niederländischen Rezepts war nach den Feststellungen des Landgerichts als Schutzbehauptung anzusehen.

(OLG Ffm / STB Web)

Artikel vom: 30.04.2026

27.04.26 | Anteil der Eltern mit Elterngeld Plus auf Höchststand

Im Jahr 2025 haben rund 1,61 Millionen Personen Elterngeld erhalten. Das waren rund 62.000 oder 3,7 Prozent weniger als 2024. Dies teilte das Statistische Bundesamt mit. Gestiegen ist allerdings der Anteil der Eltern mit "Elterngeld Plus". 

Dabei ging die Zahl der Männer mit Elterngeldbezug im Vorjahresvergleich um 15.000 (-3,4 Prozent) auf 417.000 zurück, die Zahl der Frauen um 47.000 oder 3,8 Prozent auf 1,19 Millionen. Insgesamt sank die Zahl der Personen mit Elterngeld im vierten Jahr in Folge und lag 13,9 Prozent niedriger als 2021. Die Entwicklung spiegele auch den Rückgang der Geburten in den vergangenen Jahren wider, so das Statistische Bundesamt.

Anteil der Eltern mit "Elterngeld Plus" gestiegen 

Zugenommen hat hingegen der Anteil der Eltern mit "Elterngeld Plus". Dieses fällt monatlich niedriger aus als das Basiselterngeld, wird dafür aber länger gezahlt. 2025 planten 648.000 Personen die Inanspruchnahme von Elterngeld Plus (Frauen: 45,2 Prozent, Männer: 26,1 Prozent). Insgesamt betrug der Anteil derjenigen, die bei ihrem Elterngeldbezug zumindest anteilig auch Elterngeld Plus einplanten, 40,3 Prozent (2024: 36,7 Prozent) und erreichte damit einen Höchststand.

Seit seiner Einführung wird das Elterngeld Plus somit immer stärker nachgefragt. Im Jahr 2016, im ersten Jahr nach seiner Einführung, waren es noch 20,1 Prozent der Frauen und 8,2 Prozent der Männer, die sich dafür entschieden.

Arbeiten beide Elternteile parallel in Teilzeit, können mit dem Partnerschaftsbonus bis zu vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus in Anspruch genommen werden. Von dieser Möglichkeit machten allerdings nur 8,3 Prozent der Beziehenden von Elterngeld Plus Gebrauch.

Erhebliche Unterschiede bei der geplanten Bezugsdauer

Die durchschnittliche Dauer des geplanten Elterngeldbezugs lag bei den Frauen im Jahr 2025 unverändert bei 14,9 Monaten. Die von Männern angestrebte Bezugsdauer war mit durchschnittlich 3,8 Monaten deutlich kürzer und im Vergleich der vergangenen Jahre nahezu konstant (2024: 3,8 Monate; 2023: 3,7 Monate).

(Destatis / STB Web)

Artikel vom: 27.04.2026

26.04.26 | Handgeldzahlungen im Profisport: Betriebsausgabe oder Aktivierung?

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat zur Behandlung von sogenanntem Handgeld Stellung genommen, das Fußballclubs häufig bei Vertragsschluss an Profispieler zahlen. Kann das Handgeld als sofortige Betriebsausgabe abgezogen werden oder ist es aktivierungspflichtig?

Geklagt hat ein Profi-Fußballclub, der mit seinen Spielern die Zahlung eines Handgelds beim Abschluss des Arbeitsvertrags vereinbart hat. Eine Rückzahlungspflicht bei vorzeitiger Vertragsbeendigung bestand nicht. Die Klägerin zog die gezahlten Handgelder als sofortige Betriebsausgaben ab. Das Finanzamt verteilte die Ausgaben dagegen auf die Vertragslaufzeit und bildete hierzu in der Bilanz aktive Rechnungsabgrenzungsposten.

Die Klage hatte zunächst Erfolg. Das Finanzgericht München urteilte, die Spieler hätten das Handgeld nur als "signing fee" für die Unterzeichnung des Arbeitsvertrags erhalten. Daher habe es an einer für die Aktivierung eines Rechnungsabgrenzungspostens erforderlichen zeitraumbezogenen Gegenleistung gefehlt.

"Spielerlaubnis" als immaterielles Wirtschaftsgut

Der BFH hob diese Entscheidung mit Urteil vom 3. März 2026 (Az. IX R 33/23) auf und verwies die Sache an das Finanzgericht zur weiteren Sachaufklärung und erneuten Entscheidung zurück. Ein Handgeld, das an einen ablösepflichtig wechselnden Fußballspieler gezahlt werde, könne zu den aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten des immateriellen Wirtschaftsguts "Spielerlaubnis" zählen.

Zahle der Club für den Spielerwechsel eine Ablöse an den bisherigen Verein, um an dessen Stelle von der Deutschen Fußball-Liga e.V. (DFL) die Berechtigung zu erhalten, den Spieler im Lizenzspielbetrieb einzusetzen, liege hierin ein Entgelt für den Erwerb dieses Wirtschaftsguts. Sofern der Abschluss eines Arbeitsvertrags Voraussetzung für die Erteilung dieser Spielerlaubnis ist, gehöre das Handgeld zu den Anschaffungsnebenkosten.

Zahlung einer Ablöse maßgebend

Wechsele ein Spieler dagegen ablösefrei oder gehe es um eine Vertragsverlängerung, dürfe das Handgeld nicht aktiviert werden, da für die Erteilung der Spielerlaubnis kein Entgelt gezahlt werde. Anhand dieser Rechtsgrundsätze muss das Finanzgericht den Streitfall nun neu beurteilen.

(BFH / STB Web)

Artikel vom: 26.04.2026

Social Media News

Weseler Hochschultag

24.10.23

Unsere Firma ist stolz darauf, nicht nur in der Gegenwart erfolgreich zu sein, sondern auch Verantwortung für die Zukunft zu übernehmen. Wir investieren nicht nur in unser eigenes Wachstum, sondern auch in die nächste Generation.

Wir glauben an die Bedeutung von Bildung und Ausbildung...

Nacht der Ausbildung. Wir - das Team und unsere Azubis - sind dabei!

19.10.23

Die Kernidee der „Nacht der Ausbildung“? Ausbildungsinteressierte und ausbildende Unternehmen werden im persönlichen Kennenlernen zusammengebracht. Wir als teilnehmende Kanzlei erhalten die Möglichkeit unsere Türen für Euch zu öffnen. Eingeladen sind Schüler und Schülerinnen, junge Erwachsene und natürlich...

Änderungen bei der Homeoffice-Pauschale ab 2023

02.02.23

Die Homeoffice-Pauschale hat der Gesetzgeber ab 01.01.2023 auf sechs Euro pro Tag angehoben und dauerhaft eingeführt. Sie kann nun für bis zu 210 Tage statt bisher 120 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden. Beschäftigte können dann maximal 1.260 Euro pro Jahr statt bisher 600 Euro...

Der Grundfreibetrag - also das steuerfreie Existenzminimum - steigt um 561 Euro auf 10.908 Euro (Inflationsausgleichsgesetz).

04.01.23

Der Spitzensteuersatz von 42 %, der im Moment ab einem zu versteuernden Einkommen von 58.597 Euro greift, ist im Jahr 2023 ab 62.810 Euro fällig.

Quelle: DATEV

Anpassung von Zinsfestsetzungen für Steuernachzahlungen und -erstattungen

23.12.22

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 08.07.2021 die Verfassungswidrigkeit des bundesgesetzlichen Zinssatzes von jährlich 6 % für Steuernachzahlungen und -erstattungen festgestellt. Der Bundesgesetzgeber hat daraufhin eine verfassungsgemäße Neuregelung der...

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