Willkommen bei Kalthoff & Kollegen

Theoretisches Wissen mit praktischen Erfahrungen verbinden

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Katharina Schmehl zählt zu unseren Nachwuchstalenten und absolviert ein ausbildungsintegriertes duales Studium. Heute verrät sie, weshalb sie sich für diesen Ausbildungsweg entschieden hat und was ihr an der Arbeit...

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Unsere Kanzlei wächst – und bleibt sich treu

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Wir freuen uns sehr, Ihnen eine wunderbare Entwicklung in unserer Kanzlei bekanntzugeben: Seit dem 01. Januar 2025 gehört Steuerberaterin Nadine Will offiziell zur Partnerschaft von Kalthoff & Kollegen...

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Kalthoff & Kollegen spenden 50 Trösteteddys an das DRK in Rheinberg

Kalthoff & Kollegen spenden 50 Trösteteddys an das DRK in Rheinberg

Eine Verletzung, Schmerzen, ein Rettungswagen mit Blaulicht und unbekannte Erwachsene: Bei diesem Szenario können es Kinder es schnell mit der Angst zu tun bekommen. Gut, wenn dann...

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Kalthoff & Kollegen zum achten Mal in Folge Top Steuerberater

Kalthoff & Kollegen zum achten Mal in Folge Top Steuerberater

Wir freuen uns sehr erneut von unserer erfolgreichen Teilnahme am deutschlandweiten Focus-Money-Steuerberatertest 2025 berichten zu dürfen. Im Rahmen einer empirischen Erhebung...

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Digitale DATEV-Kanzlei 2021

Digitale DATEV-Kanzlei 2021

Mit dem Label „Digitale DATEV-Kanzlei“ werden innovative Kanzleien ausgezeichnet, die einen hohen Digitalisierungsgrad in Ihrer Arbeitsweise erreicht haben. Die Kanzlei muss sich jedes Jahr die Voraussetzungen für den Erhalt dieser Auszeichnung...

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KuK:App - Die Mandanten-APP von Kalthoff & Kollegen

KuK:App - Die Mandanten-APP von Kalthoff & Kollegen

Ihr Steuerberater in der Hosentasche! Geht nicht? Doch, geht mit unserer App für Ihr Tablet oder Handy. Ganz gleich ob IOS oder Android, die Bedienung geht einfach von der Hand. Wir haben...

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Buchungssätze digital verarbeitet
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knifflige Steuerfälle gelöst
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Mandanten ruhigen Schlaf verschafft
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Finanzbeamten den Zahn gezogen
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Tage gelangweilt herumgesessen

Was wir machen

Wer wir sind

Zeig mir das ganze Team
Karsten Kalthoff - Steuerberater | Geprüfter Bilanzbuchhalter (IHK)

Kompetenz allein genügt nicht,
erst die konsequente Umsetzung schafft Nutzen.

Karsten Kalthoff
Steuerberater
Geprüfter Bilanzbuchhalter (IHK)
Denis Broll - Diplom Ökonom | Steuerberater | Fachberater für int. Steuerrecht | zert. Berater für E-Commerce | (IFU / ISM gGmbH)

Mit unseren geradlinigen Konzepten kriegen Sie garantiert jede Kurve.

Denis Broll
Diplom Ökonom | Steuerberater
Fachberater für int. Steuerrecht
zert. Berater für E-Commerce
(IFU / ISM gGmbH)
Nadine Will - Steuerberaterin | Diplom-Betriebswirtin (FH) | Zert. Testamentsvollstreckerin (IFU)

Wer nie vom Weg abkommt,
bleibt auf der Strecke.

Nadine Will
Steuerberaterin
Diplom-Betriebswirtin (FH)
Zert. Testamentsvollstreckerin (IFU)
David Höing - Rechtsanwalt

Ihr Recht auf das "K" vor Kalthoff & Kollegen:
Kommunikativ. Kreativ. Kompetent.

David Höing
Rechtsanwalt
Silke Hetkamp - Diplom-Kauffrau | Team Jahresabschluss und Steuererklärung

Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, der hat auch das Recht, Steuern zu sparen.

Silke Hetkamp
Diplom-Kauffrau
Team Jahresabschluss
und Steuererklärung
Sonja Lenz - Team Jahresabschluss und Steuererklärung

Es ist nie falsch das Richtige zu tun.

Sonja Lenz
Team Jahresabschluss
und Steuererklärung
Anke Dieckmann - Diplom-Ökonomin | Team Jahresabschluss und Steuererklärung

Freude an der Arbeit lässt das Werk trefflich geraten. (Aristoteles)

Anke Dieckmann
Diplom-Ökonomin
Team Jahresabschluss
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Spezialthemen

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Fachkräfte fehlen an vielen Stellen. Viele erfahrene Mitarbeiter gehen bald in Rente. Deshalb ist die eigene Ausbildung von Nachwuchs heute wichtiger als je zuvor. Aber was müssen Sie rechtlich beachten? Hier finden Sie alle Regeln zu Verträgen, Pflichten und Finanzen einfach erklärt...

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Aktuelles nach Themen sortiert

Themenübersicht News

Aktuelles aus Recht und Wirtschaft

20.08.26 | Erbschaftsteuer: Begünstigtes Grundstück kann auch Garten und Zufahrt umfassen

Ein Familienheim kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei vererbt werden. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) nun entschieden hat, können neben dem Wohngrundstück auch weitere, mitgenutzte Flächen in den begünstigten Grundstückswert einzubeziehen sein.

Das Familienheim kann im Erbfall steuerfrei von einem Elternteil auf ein Kind übergehen, wenn der Elternteil vor dem Tod dort selbst gewohnt hat, das Kind nach dem Tod unverzüglich einzieht und die Wohnfläche 200 qm nicht übersteigt. Nach dem Urteil des BFH vom 17.06.2026 (Az. II R 27/23) kann auch ein mitgenutztes Garten- und Wegegrundstück der Steuerbefreiung unterliegen. Als steuerbegünstigtes Grundstück ist demnach die wirtschaftliche Einheit von Grundstücksflächen anzusehen, die für das Erbschaftsteuerverfahren bindend festgestellt wird.

Wohnhaus mit Garten und Zugangsweg

Der Kläger beerbte seinen verstorbenen Vater. Zum Nachlass gehörte ein durch den Vater vor seinem Tod selbstgenutztes Wohnhaus, das der Sohn nach dem Tod des Vaters bezog. Das Finanzamt hatte die Erbschaftsteuerbefreiung auf das Flurstück begrenzt, das mit dem Wohnhaus bebaut war. Zusammen mit dem Familienheim genutzte Garten- und Wegeflächen berücksichtigte es nicht. Dagegen wandte sich der Kläger und hatte mit seiner Revision vor dem BFH Erfolg.

Der Unterschied war erheblich. Während das Finanzamt lediglich das Grundstück mit dem Wohnhaus zuzüglich des Gebäude-Sachwerts berücksichtigte und davon einen begünstigten Wert von 521.417 Euro ermittelte, bestätigte der BFH nun die Auffassung des Klägers, der unter Einbeziehung des Garten- sowie des Wegegrundstücks einen begünstigten Grundbesitzwert von 1.174.438 Euro geltend machte.

Wirtschaftliche Einheit festgestellt

Zuvor hatte das sogenannte Belegenheitsfinanzamt – das Finanzamt am Ort des Grundbesitzes – die Flächen als wirtschaftliche Einheit festgestellt. Dies entspreche auch der tatsächlichen häuslichen Nutzung, was das Finanzamt vor Ort gut beurteilen könne, und sei bindend für das sogenannte Erbschaftsteuerfinanzamt, das im Anschluss die Erbschaftsteuer festsetzt, so der BFH.

Zugleich weist der BFH darauf hin, dass Erben bereits gegen die Feststellung der wirtschaftlichen Einheit durch das Belegenheitsfinanzamt vorgehen müssten, sollten sie mit der Bestimmung des steuerbefreiten Grundstücks nicht einverstanden sein. Denn im Erbschaftsteuerverfahren hätten Einwendungen gegen den Umfang des Grundstücks keinen Erfolg mehr.

(BFH / STB Web)

Artikel vom: 20.08.2026

19.08.26 | Unternehmen zurückhaltend mit KI-Nutzung in Personalabteilungen

Bislang wird KI im Personalwesen noch vergleichsweise selten eingesetzt. Gegenüber 2024 hat die Nutzung leicht zugenommen. Das zeigt eine Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter mehr als 600 Unternehmen.

Danach nutzen Unternehmen KI am häufigsten für die individuelle Weiterbildung ihrer Beschäftigten. In jedem sechsten Unternehmen (16 Prozent) ist dies bereits der Fall, weitere 58 Prozent können sich den Einsatz vorstellen. Im Jahr 2024 lag die tatsächliche Nutzung noch bei 12 Prozent.

14 Prozent setzen KI beim Schreiben von Arbeitszeugnissen ein, weitere 52 Prozent sind daran interessiert. 2024 konnten sich dies erst 45 Prozent vorstellen, so Bitkom. Ebenfalls 14 Prozent nutzen KI bei der Einarbeitung neuer Mitarbeitender, weitere 36 Prozent können sich das für die Zukunft vorstellen. 2024 hatten 11 Prozent KI beim Onboarding im Einsatz, 28 Prozent konnten sich das vorstellen, für fast die Hälfte (49 Prozent) ist das allerdings weiterhin kein Thema.

KI zur Bewertung der Arbeitsleistung: Für die Mehrheit kein Thema

Bei der Bewertung der Arbeitsbelastung der Mitarbeitenden geben 13 Prozent der Befragten an, KI zu nutzen, gegenüber 6 Prozent in 2024. Weitere 28 Prozent sind offen dafür. Für die Mehrheit von 56 Prozent ist das jedoch kein Thema. Ähnlich fallen die Angaben hinsichtlich der Bewertung der Arbeitsleistung aus: 12 Prozent setzen KI ein, 27 Prozent können sich dies für die Zukunft vorstellen und für 58 Prozent ist das kein Thema.

Zurückhaltung im Umgang mit sensiblen Personaldaten

"Gerade im Personalbereich ist die Hemmschwelle für den Einsatz von KI höher als in vielen anderen Unternehmensbereichen", erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Viele Unternehmen seien hier noch zurückhaltend, auch aus Sorge, beim Umgang mit sensiblen Personaldaten gegen Datenschutzvorgaben zu verstoßen. Hinzu kämen Unsicherheiten bei der praktischen Umsetzung des AI Act, der bestimmte KI-Anwendungen im Personalbereich als Hochrisiko-Systeme einstufe, so Rohleder.

(Bitkom / STB Web)

Artikel vom: 19.08.2026

17.08.26 | Bundeskabinett beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026

Das Bundeskabinett hat am 12.8.2026 den Gesetzentwurf für das Jahressteuergesetz 2026 (JStG 2026) beschlossen. Unter anderem sieht der Entwurf Änderungen beim Kapitalertragsteuerverfahren, bei der elektronischen Bekanntgabe von Steuerbescheiden, bei Nachzahlungszinsen sowie bei der umsatzsteuerlichen Organschaft vor.

Eine Änderung bei der Entlastung von der Kapitalertragsteuer soll missbräuchliche Gestaltungen in Zukunft besser verhindern. Beschränkt steuerpflichtige Großaktionäre mit Beteiligungen an deutschen Gesellschaften von mindestens 10 Prozent sollen in Zukunft genauso behandelt werden wie unbeschränkt steuerpflichtige, also in Deutschland steuerlich ansässige, Großaktionäre. Ihnen sollen künftig keine Freistellungsbescheinigungen im Voraus mehr ausgestellt werden. Stattdessen sollen sie nach der jeweiligen Transaktion einen Erstattungsantrag stellen.

Ins Ausland gezahlte Lizenzzahlungen

Zudem enthält der Entwurf eine Erleichterung für ins Ausland gezahlte Lizenzzahlungen: Bisher gilt eine Freigrenze von 10.000 Euro, bis zu der vom Steuerabzug abgesehen werden kann. Diese soll auf 100.000 Euro angehoben werden. Die Regelung betrifft zum Beispiel Verlage, die Bildrechte ausländischer Agenturen nutzen. Die Pflicht zur Steueranmeldung bleibt dabei bestehen, damit auch Nachprüfungen weiterhin möglich sind.

Informationsaustausch mit Steuerbehörden in Drittstaaten

Onlineplattformen müssen Informationen über Einkünfte melden, die von Anbietern seit dem Jahr 2023 auf diesen Plattformen erzielt werden. Diese Informationen werden bereits innerhalb der EU ausgetauscht. Der Entwurf des JStG 2026 erweitert die Meldepflicht auf in Drittstaaten ansässige Anbieter und ermöglicht damit den Austausch dieser Informationen auch mit Drittstaaten, mit denen entsprechende völkerrechtliche Vereinbarungen bestehen.

Elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden

Ab dem 1. Januar 2027 erhalten Steuerpflichtige bestimmte Steuerbescheide und andere Schreiben grundsätzlich elektronisch. Dazu gehören auch Einkommensteuerbescheide und Einspruchsentscheidungen. Künftig erfolgt die elektronische Bekanntgabe, wenn Steuerpflichtige über ein aktives ELSTER-Nutzerkonto verfügen. Eine ausdrückliche Einwilligung ist nicht mehr erforderlich. Steuerpflichtige, die über kein aktives ELSTER-Nutzerkonto verfügen, erhalten ihren Bescheid wie bisher per Post. Wer über ein aktives ELSTER-Nutzerkonto verfügt und weiterhin eine postalische Zustellung wünscht, muss dies elektronisch über das Konto beantragen.

Anpassung des Zinssatzes in der Abgabenordnung

Die Abgabenordnung sieht einen Zinssatz vor, der nach einer Karenzzeit für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen gilt. Dieser Zinssatz wurde zuletzt im Jahr 2022 rückwirkend für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2019 auf 0,15 Prozent für jeden vollen Monat, also 1,8 Prozent für jedes volle Jahr, festgelegt. Der Entwurf des JStG sieht vor, den Zinssatz ab dem Jahr 2027 auf 0,3 Prozent je vollen Monat, also 3,6 Prozent je vollem Jahr anzuheben.

Änderungen des Forschungszulagengesetzes

Das europäische Beihilferecht ermöglicht die Gewährung von Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen periodenübergreifend pro Unternehmen und Vorhaben in Höhe von maximal 25 Millionen Euro. Das deutsche Forschungszulagengesetz schöpft diese Möglichkeit bisher nicht aus. Deshalb sollen Forschungszulagen künftig pro Unternehmen und Forschungs- und Entwicklungsvorhaben periodenübergreifend bis zu einem Gesamtbetrag von 25 Millionen Euro gewährt werden können.

Umsatzsteuerliche Organschaft

Im Umsatzsteuerrecht sieht das Gesetz bisher nur Merkmale vor, um zu ermitteln, ob ein Unternehmen als Organgesellschaft in das Unternehmen eines Organträgers eingegliedert ist. Ein aktives Wahlrecht gibt es nicht. Vorgesehen ist nun, dass die Rechtsfolgen der Organschaft zukünftig nur auf ausdrückliche Erklärung durch den Organträger eintreten. Sowohl die Begründung der Organschaft als auch die Aufnahme einzelner Organgesellschaften mit Wirkung für die Zukunft sollen kurzfristig ermöglicht werden.

Weiterführende Informationen:

Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)

(BMF / STB Web)

Artikel vom: 17.08.2026

17.08.26 | Gestiegene Kreditkosten belasten Beschäftigung im verarbeitenden Gewerbe

Eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt, dass die schrumpfende Beschäftigung im verarbeitenden Gewerbe auch auf gestiegene Kreditkosten zurückzuführen ist. Besonders betroffen sind danach kapitalintensive Branchen mit hohem Verschuldungsgrad.

Nachdem sich die Beschäftigung im verarbeitenden Gewerbe mit dem Abflauen der Pandemie zunächst stabilisiert hatte, setzte 2024 jedoch ein bis heute anhaltender Rückgang der Beschäftigtenzahlen ein. 2025 fiel sie um nahezu 5 Prozent unter das Niveau von 2020. Gleichzeitig hatten 2024 die Kreditkosten mit über fünf Prozent ihren Höhepunkt erreicht.

"Nicht nur Energiepreise und Zölle belasten die Industrie, auch die hohen Kreditkosten drücken erheblich auf die Beschäftigung", sagt Enzo Weber, Forschungsbereichsleiter am IAB. Das liege an der hohen Kapitalintensität und der starken Abhängigkeit von schuldenfinanzierten Investitionen, so Weber.

Effekt tritt speziell im verarbeitenden Gewerbe auf 

Ein um 10 Prozentpunkte erhöhter Verschuldungsgrad geht der Studie zufolge mit einem Beschäftigungsrückgang um 5,4 Prozent einher. Zwischen 2022 und 2025 fiel der Beschäftigungsrückgang in den höher verschuldeten Branchen um 4,7 Prozentpunkte stärker aus als in den geringer verschuldeten. Davon lassen sich 3,3 Prozentpunkte oder 107.000 Stellen auf den Verschuldungsgrad selbst zurückführen. Außerhalb des verarbeitenden Gewerbes haben die finanziellen Rahmenbedingungen hingegen nur einen begrenzten Effekt auf die Beschäftigung, so die IAB-Forscher.

(IAB / STB Web)

Artikel vom: 17.08.2026

17.08.26 | Gericht untersagt Werbeaussage zu E-Rezept-Rabatt

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat die Werbeaussage "E-Rezept-Rabatt. Automatisch bis zu 20 Euro Zuzahlungen sparen" einer Versandapotheke als wettbewerbswidrig untersagt. Dem Verbraucher würden wesentliche Informationen zur Berechnung seiner konkreten Rabatthöhe vorenthalten.

Der angemessen informierte Verbraucher wisse zwar, dass die gesetzliche Zuzahlung pro Medikament in Deutschland maximal 10 Euro betrage. Er gehe entsprechend davon aus, dass er einen über 10 Euro hinausgehenden Rabatt allein durch zusätzliche Bestellungen voll ausschöpfen könne.

Ihm würden jedoch wesentliche Informationen vorenthalten, die eine Berechnung des konkreten Rabattes im Rahmen der beworbenen Bandbreite bis zu 20 Euro ermöglichten. Nur dann könne er aber entscheiden, ob er das Rabatt-Angebot nutzen möchte oder nicht. 

Berechnungsmethode nicht ausreichend kenntlich gemacht

Vielmehr liege der weit überwiegende Teil der ausgelobten Rabatte nach der Berechnungsmethode der Versandapotheke tatsächlich im Bereich von 2,50 Euro, allenfalls noch 5 Euro. Der Maximalbetrag von 20 Euro werde dabei bei Weitem nicht erreicht. Dies stelle sich selbst für informierte und umsichtige Verbraucher als unerwartet dar, führte das Gericht zu seinem Urteil vom 5.8.2026 (Az. 6 U 25/26) aus.

Zwar enthalte die Website eine Darstellung der Berechnungsmethode beziehungsweise der Staffelung der Rabatthöhen. Der Hinweis erfolge jedoch nur im Fußnotenbereich und in entsprechend verkleinerter Schrift. Er trete damit gegenüber der Werbeaussage in den Hintergrund. Von rein akustischen Empfängern der Werbebotschaft werde er überhaupt nicht wahrgenommen.

Die im Eilverfahren ergangene Entscheidung ist nicht anfechtbar.

(OLG Ffm / STB Web)

Artikel vom: 17.08.2026

Social Media News

Weseler Hochschultag

24.10.23

Unsere Firma ist stolz darauf, nicht nur in der Gegenwart erfolgreich zu sein, sondern auch Verantwortung für die Zukunft zu übernehmen. Wir investieren nicht nur in unser eigenes Wachstum, sondern auch in die nächste Generation.

Wir glauben an die Bedeutung von Bildung und Ausbildung...

Nacht der Ausbildung. Wir - das Team und unsere Azubis - sind dabei!

19.10.23

Die Kernidee der „Nacht der Ausbildung“? Ausbildungsinteressierte und ausbildende Unternehmen werden im persönlichen Kennenlernen zusammengebracht. Wir als teilnehmende Kanzlei erhalten die Möglichkeit unsere Türen für Euch zu öffnen. Eingeladen sind Schüler und Schülerinnen, junge Erwachsene und natürlich...

Änderungen bei der Homeoffice-Pauschale ab 2023

02.02.23

Die Homeoffice-Pauschale hat der Gesetzgeber ab 01.01.2023 auf sechs Euro pro Tag angehoben und dauerhaft eingeführt. Sie kann nun für bis zu 210 Tage statt bisher 120 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden. Beschäftigte können dann maximal 1.260 Euro pro Jahr statt bisher 600 Euro...

Der Grundfreibetrag - also das steuerfreie Existenzminimum - steigt um 561 Euro auf 10.908 Euro (Inflationsausgleichsgesetz).

04.01.23

Der Spitzensteuersatz von 42 %, der im Moment ab einem zu versteuernden Einkommen von 58.597 Euro greift, ist im Jahr 2023 ab 62.810 Euro fällig.

Quelle: DATEV

Anpassung von Zinsfestsetzungen für Steuernachzahlungen und -erstattungen

23.12.22

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 08.07.2021 die Verfassungswidrigkeit des bundesgesetzlichen Zinssatzes von jährlich 6 % für Steuernachzahlungen und -erstattungen festgestellt. Der Bundesgesetzgeber hat daraufhin eine verfassungsgemäße Neuregelung der...

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